Änderung GmbH & Co.KG in KG |
Ulrike Brandt

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Änderung GmbH & Co.KG in KG |
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aus dem momentanen sonnigen Hatten,
ich stehe irgendwie gerad auf´m Schlauch.....
Habe hier eine Mitteilung vom AG bekommen, dass eine GmbH & Co.KG in eine KG geändert wurde. Der bisherige PhG war eine Beteiligungs-GmbH, dieser ist nun ausgeschieden und jetzt ist ein einzelner Gesellschafter (derjenige war auch einer der Gesellschafter der Beteiligungs-GmbH).
Liegt hier jetzt eine anzeigepflichtige Meldung vor?
Gruß
Ulrike
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1
06.02.2009 09:05 |
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Solon
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Antonia Thien

König
   
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RE: Änderung GmbH & Co.KG in KG |
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Hi,
ja!
Ursprünglich war die Beteiligungs-GmbH, also eine Kapitalgesellschaft Gewerbetreibender. Diese betreibt aber nun das Gewerbe nicht mehr, also muss sie abmelden.
Nunmehr gibt es eine KG, also eine Personengesellschaft, bei der grundsätzlich die Komplementäre als Gewerbetreibende anzusehen sind (Kommanditisten nur ausnahmsweise, wenn ihnen Geschäftsführungsbefugnis übertragen wurde). Komplementär ist hier ein Gesellschafter, also muss er neu anmelden.
Viele Grüße
A. Thien
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2
06.02.2009 09:36 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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GENAU!
Kollegin Thien ist beizupflichten und vielleicht noch zu ergänzen, dass wir vorher und nachher eine KG haben, bei der nur der PhG ausgetauscht wurde, was aber den meldepflichtigen Vorgang auslöst.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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3
06.02.2009 15:06 |
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Ulrike Brandt

Mitglied
 
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Themenstarter
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Vielen Dank....der Schlauch is weg!! Hatte für mich aber auch schon überlegt, dass erst eine Abmeldung und dann eine neue Anmeldung getätigt werden muss!
Nochmals
Ulrike
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4
09.02.2009 07:21 |
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