Gewerbeummeldung Taxiunternehmen |
Anni
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Gewerbeummeldung Taxiunternehmen |
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Ein fröhliches Moin Moin aus dem verschneiten Norde,
folgender Sachverhalt:
Die Taxi X GmbH hat ein Taxen- und Mietwagenverkehr angemeldet. Nun wurde eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz erteilt. Auf mein Nachfragen hin, verbirgt sich darunter, dass auch Sprinter (+Anhänger) als Taxi genutzt werden dürfen.
Muss dafür nun eine Gewerbeummeldung zwecks Erweiterung der Tätigkeit erfolgen?
Nach meinem Verständnis reicht mir die vorhandene Gewerbeanmeldung. Es ändert sich ja nur war an der größe der Autos aber nicht an der eigentlichen Tätigkeit.
Der Kreis wiederrum hat bereits nachgefragt, ob dies speziell in der Gewerbmeldung enthalten ist. Was ist denn nun richtig?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank.
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1
09.02.2010 10:00 |
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Solon
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B.Henseler
Eroberer
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Hallo!
Ich bin da ganz Ihrer Meinung. Wenn die Tätigkeit sich nicht ändert, muss auch nichts in der Gewerbemeldung geändert werden.
Anders würde ich es sehen, wenn die Fahrzeuge nunmehr auch für andere "Transportdienstleistungen" wie Kurierfahrten o. ä. genutzt würden, dann würde ich das entsprechend erweitern lassen. Wenn es bei Personenbeförderung bleibt, ist es meiner Meinung nach unerheblich mit welchem Fahrzeug diese durchgeführt wird.
Gruss
__________________ B. Henseler
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2
09.02.2010 13:13 |
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Solon
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Boris18
Mitglied
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Der Gewerbetreibende muss dies lediglich bei dem Landesbetrieb für Mobilität anzeigen und gegebenenfalls dort eine Genehmigung einholen
__________________
Liebe Grüße an alle Forennutzer
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3
09.02.2010 13:25 |
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marxh
Eroberer
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RE: Gewerbeummeldung Taxiunternehmen |
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rufe mich bitte mal an 0461 85 2674
__________________ Ma
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4
11.02.2010 13:35 |
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Anni
Routinier
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Themenstarter
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Ich?
Also eigentlich hat sich der Fall nun erledigt.
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5
11.02.2010 13:50 |
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