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Ein fröhliches Moin Moin aus dem verschneiten Norde,

folgender Sachverhalt:

Die Taxi X GmbH hat ein Taxen- und Mietwagenverkehr angemeldet. Nun wurde eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz erteilt. Auf mein Nachfragen hin, verbirgt sich darunter, dass auch Sprinter (+Anhänger) als Taxi genutzt werden dürfen.

Muss dafür nun eine Gewerbeummeldung zwecks Erweiterung der Tätigkeit erfolgen?

Nach meinem Verständnis reicht mir die vorhandene Gewerbeanmeldung. Es ändert sich ja nur war an der größe der Autos aber nicht an der eigentlichen Tätigkeit.
Der Kreis wiederrum hat bereits nachgefragt, ob dies speziell in der Gewerbmeldung enthalten ist. Was ist denn nun richtig?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank.



Gepostet am 09.02.2010 um 10:00 von:
Benutzer: Anni
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