unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Verstoß gegen Marktfestsetzung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Verstoß gegen Marktfestsetzung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.691.743
Nächster Level: 7.172.237

480.494 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Verstoß gegen Marktfestsetzung

Bei uns findet regelmäßig eine Art Automarkt an Sonntagen statt. Jetzt wurde der Veranstaltungsplatz verlegt und schon gehts mit den Beschwerden los.

Die Marktfestsetzung war von 11 - 18 Uhr. In der Zeitung las ich: Beginn 8.00 Uhr!!! Na vielleicht meinte er ja Ankunft der Aussteller. Dann die Beschwerde: ab 6.00 Uhr Lautsprecherdurchsagen (Verstoß gegen meine LImSChG-Genehmigung), Motorrengehäul, Veranstaltungsbeginn laut Bf.

Wie gehe ich jetzt gegen meinen Veranstalter vor?
Betrieb von Tonwiedergabegeräten außerhalb der nach § 10 LImSchG "verordneten" Zeiten ist schon mal eine OWi.

Dann Lärm im allgemeinen - auch OWi - zumindest nach § 117 OWiG

Aber Veranstaltungsbeginn um 6.00 Uhr. Einen Verkauf kann ich nicht nachweisen, so dass ich einen Verstoß nach dem LÖG für zweifelhaft halte und eine OWi-Tatbestand für "Öffnungszeiten" nach § 69 Abs. 1 GewO finde ich spontan nicht.

Hilfe auf ganzer Front erwünscht.
1 21.04.2008 13:50 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.038
Nächster Level: 5.107.448

558.410 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Verstoß gegen Marktfestsetzung

Moin aus Kierspe,

ganz einfach: Die OWis durchziehen und den Markt dann nicht mehr genehmigen.

Gruß Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
2 21.04.2008 14:20 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
König


images/avatars/avatar-59.gif

Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 978
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.507.299
Nächster Level: 7.172.237

664.938 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Verstoß gegen Marktfestsetzung

aus südlichen Gefilden.

Nach § 3 FTG-NRW sind am Sonntag lärmerzeugende Arbeiten verboten. Dies gilt nicht, wenn hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 FTG (z.B. Marktfestsetzung) vorliegt.

Da der Markt erst ab 11:00 Uhr festgesetzt ist, gilt das Arbeitsverbot bis zu dieser Zeit. Es kann der Markt zwar vorher aufgebaut werden, dabei sind aber nicht erforderliche lärmerzeugende Handlungen verboten. Es wäre daher eine OWi möglich, ohne dass ein Verkauf nachgewiesen werden muss.

Laufende Verstöße gegen das Feiertagsrecht rechtfertigen auch einen Widerruf der Marktfestsetzung (§ 69 b Abs. 2 GewO). Es wäre auch denkbar, Auflagen nach § 69 a Abs. 2 GewO zu erteilen.

Es gibt also Möglichkeiten den Marktveranstalter zur Vernunft zu bringen.

Beste Grüße

__________________
Thomas Kirchhammer
3 21.04.2008 18:06 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.043.603
Nächster Level: 13.849.320

1.805.717 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Verstoß gegen Marktfestsetzung

Also irgendwann wurde auch bei uns der Wunsch nach einem solchen Automarkt laut - und der wurde nicht genehmigt. Bis heute nicht. Ist ganz lustig. Gerade heute hat eine Kollegin von einem anderen Amt wegen eines geplanten sonntäglichen Trödelmarktes nachgefragt (soll auf einem Parkplatz eines großen Baumarkts stattfinden - der Baumarkt vermietet seinen Parkplatz und ein Dritter will den Trödelmarkt dann veranstalten) und der habe ich geantwortet, dass die an Samstagen problemlos möglich sind, an Sonntagen (oder Feiertagen) sieht das aber anders aus. Bei diesen Märkten handelt es sich nicht um maßgeblich oder gar ausschließlich der Unterhaltung oder der Freizeitgestaltung dienende Veranstaltungen (wie z.B. uner Jahrmarkt oder aber der ab und an festgesetzte mittelalterliche Markt), die sonn- und feiertagsrechtlich privilegiert sind, vielmehr sind sie primär auf Warenumsatz ausgerichtet. Und dann beginnt die Problematik mit der Unvereinbarkeit des Arbeitsverbots nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage und die Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes greifen auch – und die besagen, dass an Sonntagen nicht verkauft werden darf (es sei denn, es wäre ein verkaufsoffener Sonntag).

Und schon wären wir dabei, dass eben der äußere Schutz der Sonntage, der staatlich anerkannten und der kirchlichen Feiertage den Vorrang vor persönlichen oder materiellen Interessen haben muss. Der Charakter dieser Tage als Tage der religiösen Erbauung (wie wichtig das in Stuttgart gesehen wird, sehen wir an den in der Hinsicht engen Bestimmungen des LadÖG und auch der aktuell diskutierten harten Haltung in Sachen Verbot des Blumenverkaufs am Pfingstsonntag, der in diesem Jahr zufällig gleichzeitig Muttertag ist - aber ich glaube, dass wir in der richtung das einzige Bundesland sind), der seelischen Erhebung, der inneren Sammlung, der Entspannung und der Erholung darf in seinem Wesen nicht durch Ausnahmen in Frage gestellt werden. Daran können auch das gerade bei Veranstaltungen oft anzutreffende Interesse der Besucher an Kommunikation oder Erwägungen der Sozialadäquanz nichts ändern. Es ist (auch und gerade nach der Rechtsprechung) nun mal so: Trödelmärkte widersprechen dem Wesen der Sonn- und Feiertage, sie sind typisch werktäglich, der Gewinnerzielung dienend, öffentlich bemerkbar, die äußere Ruhe störend. Und Automärkte sind da meines Erachtens auch. Und auch die Rechtsprechung hat sich in der Hinsicht schon geäußert. Siehe OLG Stuttgart (GewA 1976, 203), VGH München (GewA 1987, 71).

Ich wüsste auch nicht so recht, als was -neben all den Schwierigkeiten nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz- ich einen Automarkt festsetzen sollte. Messe nach § 64 GewO? Na ja. Ausstellung nach § 65 GewO? Auch nicht. Spezialmarkt nach § 68 GewO? Da bräuchte es eine regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltung..

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
4 22.04.2008 15:20 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Verstoß gegen Marktfestsetzung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ablehnung Marktfestsetzung Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   14.01.2008 20:26 von runrig1502     13.03.2024 07:16 von A.Pohnke   Views: 50.649
Antworten: 15
E-Scooter-Verleih - Parkverstöße Zustellung? Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.11.2022 05:47 von Meike     11.11.2022 05:47 von Meike   Views: 331.668
Antworten: 0
Marktfestsetzung trotz Reisegewerbe? Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   02.06.2022 07:36 von drebel     02.06.2022 08:39 von drebel   Views: 207.489
Antworten: 2
Marktfestsetzung erteilen oder nicht Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   30.09.2021 14:46 von Kobe88     01.10.2021 10:33 von AmtsMatz   Views: 373.279
Antworten: 5
Marktfestsetzung für "Mini-Markt" Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   14.04.2015 17:19 von Der Präsident     17.08.2021 13:23 von MartinD0nnay   Views: 90.639
Antworten: 9

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 74.788 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.853.452


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 102 | Gesamt: 0.189s | PHP: 99.47% | SQL: 0.53%