das VG Weimar hat mit Beschluss vom 19.10.2007 - Az.: 5 E 1520/07 - eine Untersagungsverfügung zu einem beabsichtigten Pokerturnier im Eilverfahren bestätigt. Der Beschluss ist rechtskräftig seit 02.11.2007 und kann H I E R nachgelesen werden.
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