Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO
Hallo zusammen,
bei mir hat ein Herr die Erlaubnis nach § 34 a GewO beantragt. Nun hat sich herausgestellt, dass der Sachkundenachweis der IHK gefälscht ist.
Dies stellt in meinen Augen einen Grund dar, ihn als unzuverlässig einzustufen oder sehe ich das falsch? Hat jemand von euch evtl. einen Ablehnungsbescheid, den er / sie mir zukommen lassen könnte ? Das würde mir sehr weiter helfen.
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