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Zum Ende der Seite springen Optische Erzeugnisse
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SAVARD SAVARD ist männlich
Grünschnabel


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Optische Erzeugnisse

Hallo!

§38 GewO (überwachungsbedürftige Gewerbe) besagt, dass "optische Erzeugnisse" darunter fallen und somit überwacht werden müssten.

Was bedeutet der Begriff "optische Erzeugnisse"?

Grüße smile
1 18.04.2012 10:54 SAVARD ist offline E-Mail an SAVARD senden Beiträge von SAVARD suchen
Solon
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Firemage   Zeige Firemage auf Karte Firemage ist männlich
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Hallo SAVARD,

nachdem ich Deine Frage gesehen habe, dachte ich mir einen kurzen Blick in meine Kommentierung zur Gewerbeordnung zu werfen und Dir kurz und bündig zu antworten. Lesen

Doch Pustekuchen - da steht zur Begrifflichkeit nichts drin. Kopfkratz

Bleibt nur noch mein hoffentlich gesunder Menschenverstand und rumsuchen im WorldWideWeb.

Meiner Meinung nach fallen unter den Begriff "optische Erzeugnisse" Dinge wie Brillen, Fotoapparate, Beamer, Teleskope usw. - in Bezug auf § 38 GewO wichtig aber nur bei hochwertigen Konsumgütern.

Cu...

der Firemage
2 18.04.2012 12:06 Firemage ist offline E-Mail an Firemage senden Beiträge von Firemage suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

ich definiere unter "optische Erzeugnisse" hochpreisige Foto- und Videokameras, Objektive etc. (Profi- oder Semiprofiausrüstung), die einen Hehlerwert hat. Für Amateur- oder "Spielzeug"-Kameras gibt es ja nicht 'mal einen Schwarzmarkt.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

3 18.04.2012 13:42 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

ich muss ein bisschen ergänzend werden. §38 GewO hat Fotoapparate und Videokameras seperat aufgelistet.

"Neben den „klassischen“ optischen Erzeugnissen, Objektive, Mikroskope, Brillengläser (Gleitsichtgläser und Spezialschliffe) gehören heute auch Geräte für die Halbleiterindustrie (Produktions- wie Kontrolltechnik), für die Medizintechnik (Operationsmikroskope, Augenoptiker-Arbeitsplätze) sowie für den Unterhaltungsbereich (Videobrillen) zum Produktprogramm."
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Zeiss_%28Unternehmen%29)

§ 38 GewO soll halt vor den hochwertigen Gütern schützen, die als Hehlerware geeignet sind.

Gruß, Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 19.04.2012 09:39.

4 19.04.2012 09:37 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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