Optische Erzeugnisse |
SAVARD
Grünschnabel
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Hallo!
§38 GewO (überwachungsbedürftige Gewerbe) besagt, dass "optische Erzeugnisse" darunter fallen und somit überwacht werden müssten.
Was bedeutet der Begriff "optische Erzeugnisse"?
Grüße
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1
18.04.2012 10:54 |
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Solon
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Firemage
Eroberer
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Hallo SAVARD,
nachdem ich Deine Frage gesehen habe, dachte ich mir einen kurzen Blick in meine Kommentierung zur Gewerbeordnung zu werfen und Dir kurz und bündig zu antworten.
Doch Pustekuchen - da steht zur Begrifflichkeit nichts drin.
Bleibt nur noch mein hoffentlich gesunder Menschenverstand und rumsuchen im WorldWideWeb.
Meiner Meinung nach fallen unter den Begriff "optische Erzeugnisse" Dinge wie Brillen, Fotoapparate, Beamer, Teleskope usw. - in Bezug auf § 38 GewO wichtig aber nur bei hochwertigen Konsumgütern.
Cu...
der Firemage
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2
18.04.2012 12:06 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
ich muss ein bisschen ergänzend werden. §38 GewO hat Fotoapparate und Videokameras seperat aufgelistet.
"Neben den „klassischen“ optischen Erzeugnissen, Objektive, Mikroskope, Brillengläser (Gleitsichtgläser und Spezialschliffe) gehören heute auch Geräte für die Halbleiterindustrie (Produktions- wie Kontrolltechnik), für die Medizintechnik (Operationsmikroskope, Augenoptiker-Arbeitsplätze) sowie für den Unterhaltungsbereich (Videobrillen) zum Produktprogramm."
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Zeiss_%28Unternehmen%29)
§ 38 GewO soll halt vor den hochwertigen Gütern schützen, die als Hehlerware geeignet sind.
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 19.04.2012 09:39.
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4
19.04.2012 09:37 |
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