Thema: Abmeldung von Amts wegen bei fehlender Erlaubnis |
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Hallo!
Leider ist ein Missgeschick passiert: Eine Gewerbeanmeldung (Pfandleih) ist durchgegangen ohne nach der Erlaubnis zu fragen. Nun wollen wir dieses Versehen korrigieren, leider ist die gute Frau, die das Gewerbeangemeldet hat, nicht mehr zu erreichen.
Nach Rücksprache mit der erlaubniserteilenden Behörde (Wohnort) steht fest, dass die Dame KEINE Erlaubnis erhalten oder beantragt hat.
Nun wollen wir sie natürlich darauf aufmerksam machen, dass sie das Gewerbe so nicht ausführen darf und erstmal eine Erlaubnis beantragen muss.
Leider ist sie, wie gesagt, nicht zu erreichen. Laut Aussage eines Bevollmächtigten (dieser hatte die Anmeldung durchgeführt für die Dame) findet KEIN Betrieb in diese Richtung statt. Es wäre, laut seiner Aussage, kein Problem denn die Dame würde nichts illegales tun wollen.
Leider haben wir Bedenken, ob es die Dame überhaupt gibt.
Ist eine Abmeldung, bzw. eine Verminderung der Tätigkeiten (hat noch andere, erlaubnisfreie Tätigkeiten angemeldet) von Amts wegen möglich?
Grüße
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Thema: Optische Erzeugnisse |
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Hallo!
§38 GewO (überwachungsbedürftige Gewerbe) besagt, dass "optische Erzeugnisse" darunter fallen und somit überwacht werden müssten.
Was bedeutet der Begriff "optische Erzeugnisse"?
Grüße
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Thema: Apotheken anmeldepflichtig? |
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okay, interessantes thema also.
werden die schiene so weiter fahren, dass wir die erlaubnis sowie HR-auszug einfordern und die kompletten daten aufnehmen obwohl dies ja kein Muss ist.
vielen Dank!
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Thema: Apotheken anmeldepflichtig? |
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Hallo
Danke für die Antworten.
Das würde heißen, die Betreiber der Apotheken müssten bei der Anmeldung des Gewerbes keinerlei Unterlagen bzgl. einer Erlaubnis mitbringen UND sie könnten (theoretisch gedacht) einfach nur einen Einzelhandel mit Nahrungsergänzung usw. anmelden ohne dass sie mir bekannt geben, dass dort eine Apotheke steht?!
Grüße
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Thema: Apotheken anmeldepflichtig? |
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Hallo Leute
Wir haben hier bei uns einige Apotheken in der Gewerbedatei.
Nun steht im §6 der Gewerbeordnung dass die "Errichtung und Verlegung von Apotheken" nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt.
Der Betrieb soll wohl weiterhin anmeldepflichtig sein.
Kann mir jemand die Begriffe "Errichtung" und "Verlegung" definieren?
Liebe Grüße
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