unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kibiz   Zeige Kibiz auf Karte Kibiz ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 02.02.2006
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 13.259
Nächster Level: 13.278

19 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Reisegewerbe

Hallo aus Wesseling am Rhein Lesen

benötige heute auch einmal Hilfe Kopfkratz

Wir haben hier eine Dame mit Reisegewerbekarte für Feilbieten von Obst, Gemüse, Blumen usw..
Sie beschäftigt mehrere Angestellte, die jetzt auch eine Reisegewerbekarte benötigen.(Natürlich nur die, die selbst mit dem Kunden Kontakt haben, blosse Hilfspersonen - Waren einräumen usw. brauchen keine eigene Reisegewerbekarte!)



Stichwort: unselbstständige Angestellte im Reisegewerbe

Wer ist zuständig für die Ausstellung dieser Reisegewerbekarten (wohnen in Köln, Bornheim usw.) Sinnvoll wäre es, diese bei uns zu führen, um überblicken zu können, wer bei ihr als unselbstständiger Angestellter beschäftigt ist. Oder??????

anbeten

Muss für die unselbstständigen Angestellte ein Gewerbebestätigung ausgestellt werden (Kontrolle Finanzamt u.a. Behörden usw.)??
obwohl die Angestellten ja kein Gewerbe betreiben??



Für Antworten wäre ich echt dankbar

Liebe Grüsse an alle!!!!!
1 25.04.2006 11:45 Kibiz ist offline E-Mail an Kibiz senden Beiträge von Kibiz suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.661.592
Nächster Level: 7.172.237

510.645 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

§ 55 Abs. 1 Nr. 1 trifft sowohl für die selbständige als auch die unselbständige Tätigkeit zu. Dadurch ergibt sich bei der Erteilung der Reisegewerbekarte für die unselbständigen die gleiche Zuständigkeitenregelung wie für den Selbständigen. D.h. Die Karte muss am jeweiligen Wohnort beantragt werden.

§ 55 c spricht dagegen nur vom selbstständigen Gewerbetreibenden, der einer RG-Karte bedarf. Also keine Anzeigepflicht und Weiterleitung.
2 25.04.2006 13:55 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.981.349
Nächster Level: 7.172.237

190.888 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin nach Wesseling am Rhein und Willkommen im Forum!

Wie die Kollegin Komnick schon schrieb, bleibt es mit der Zuständigkeit beim Wohnort.

Aber warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollen Sie sich die unselbständigen Mitarabeiter mitteilen lassen?? Damit evtl. das Finanzamt oder andere Behörden feststellen können, dass diese ordnungsgemäß gemeldet sind?? Kopfkratz

Ist gar nicht unsere Aufgabe als Gewerbebehörde, sondern die der Fachbehörde etc. Das Finanzamt oder auch die AOK, HZA oder wer auch immer kontrollieren möchte, hat dafür seine eigenen Rechtsnomen. Und der Gewerbetreibende ist ja halt aufgrund der entsprechenden Rechtsnormen zur Einhaltung aller mit der Ausübung des Gewerbes verbundenen Rechtsnormen verpflichtet. Durch die Gewerbeanzeige / Beantragung der RGK macht er ja deutlich, dass er zur Ausübung eines Gewerbes in der Lage ist.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 25.04.2006 21:41 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Gestern, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 189
Antworten: 6
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.617
Antworten: 0
Obst- u.Gemüseverkauf im Reisegewerbe??? Reisegewerbe (Titel III GewO)   29.09.2010 09:25 von Ute Rohrbach     06.07.2023 11:00 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 179.726
Antworten: 5
Tanzpartys im Reisegewerbe, Fragen Reisegewerbe (Titel III GewO)   31.05.2023 12:21 von doni-tom     01.06.2023 13:09 von Civil Servant   Views: 177.176
Antworten: 6
Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden? Reisegewerbe (Titel III GewO)   26.04.2023 11:49 von schrubbie     26.04.2023 13:20 von Ludwig   Views: 183.413
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 35.235 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.067.393


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 89 | Gesamt: 0.231s | PHP: 99.57% | SQL: 0.43%