Gaststättenerlaubnis einer GmbH |
Krauth
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Gaststättenerlaubnis einer GmbH |
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Müssen bei der Gaststättenerlaubnis einer GmbH alle Geschäftsführer überprüft werden, oder kann dies auf einen beschränkt werden, der dann aber auch nur in der Konzession eingetragen ist und auch derjenige ist, der hauptberuflich der Geschäftsführer ist
Der GF der sich nicht überprüfen lassen will, ist auf jeden Fall zuverlässig, ohne Zweifel. Er möchte nur nicht in die Konzession, da er durch seine Funktion im Beruf automatisch GF wurde, und beim Jobwechsel die GF-Funktion auch wieder verliert.
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1
07.12.2009 16:48 |
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Solon
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BeRo
Tripel-As
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Glück AuF!
Wir prüfen alle Geschäftsführer, die nach dem Handelsregister vertretungsberechtigt sind.
In die Erlaubnis kommt nur die GmbH und nicht der Geschäfstführer, da ansonsten auch bei jeder GF-Änderung eine Erlaubnisänderung fällig wäre.
Dies ist auch im Kommentar Michel/ Kinzle/ Pauly 14. überarbeitete und ergänzte Auflage nachzulesen.
Gruß
BeRo
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2
08.12.2009 07:51 |
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