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Zum Ende der Seite springen Bewachungsgewerbe: Mittelnachweis
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Kleefisch Kleefisch ist männlich
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Daumen hoch! Bewachungsgewerbe: Mittelnachweis

Hallo zusammen,
kurz vor dem Wochenende habe ich da noch eine Frage:
Liege ich in der Annahme richtig, dass die Stammeinlage einer GmbH nicht als Mittelnachweis verwendet werden kann ?
Sind 10.000,- € als Mittelnachweis für eine GmbH verhältnismäßig im Gegensatz zum Einzelunternehmen (5.000 ,- €).

__________________
:party4:
1 29.08.2008 08:23 Kleefisch ist offline E-Mail an Kleefisch senden Homepage von Kleefisch Beiträge von Kleefisch suchen
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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@kleefisch,

Im Mustererlass des BLA Gewerberecht heißt es :
"Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes
die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden.
Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-,
Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind."

Zudem sehe ich auch die Höhe von 5.000 € kritisch. Wenn man pro Person nur 1.500 € monatl. Lebenshaltungskosten annimmt, kommt man bei sechs Monaten schon mal auf 9.000 € und dasd ohne die anderen anfallenden Kosten. Aufgrund dieser Regelung verbietet sich ein Fixbetrag. Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn von Anbeginn an außer dem GF weiteres Personal bezahlt werden muss, erhöht sich der Betrag enorm. Gegengerechnet werden können die Einnahmen aus bereits abgeschlossenen Verträgen.

Was die Verwendung des Stammkapitals anbetrifft, wäre ich ebenfalls vorsichtig und würde empfehlen mit der IHK darüber zu sprechen.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster
2 29.08.2008 20:38 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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