Vermietung |
Kay-m
Jungspund
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Hallo alle zusammen!
Seh ich das richtig, dass bei einer Anmeldung was Vermittlung von Wohnungen (fremden) eine Erlaubnis nach § 34 c GewO notwendig ist? Und wenn LKW's vermietet werden sollen also ab 3,5 t, dann ist eine Lizenz notwendig?
Danke und ein schönes Wochenende!
__________________ Kay-m
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1
26.10.2007 11:25 |
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Solon
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Hartmut Fries
König
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Hallo Kay-m,
Grundsätzlich unterliegt die Wohnungsvermittlung der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO, es sei denn die Vermittlung ist ein unbedeutender Annex der Tätigkeit z.B. eines Hausverwalters (jährlich 2 - 3 Wohnungen vermitteln).
Für das Vermieten von LKW über 3,5 to ist keine Lizenz erforderlich.
Die wird nur dann nach Güterkraftverkehrsgesetz erforderlich, wenn ich die Güterbeförderung für Dritte ausübe.
Gewerbeanmeldung reicht.
Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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2
26.10.2007 12:08 |
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