Sportwetten: Hat Österreich auch die deutschen Glücksspielprobleme? |
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Sportwetten: Hat Österreich auch die deutschen Glücksspielprobleme? |
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Bwin erringt im Kampf gegen Monopol weiteren Etappensieg?
Zitat: |
Internet-Sportwettenanbieter Bwin Interactive Entertainment AG hat einen weiteren Etappensieg im Kampf gegen die staatlichen Glücksspielmonopole in Europa (muss wohl Österreich heißen) errungen.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat Ende Juli erkannt, dass das geltende österreichische Glücksspielrecht mit Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. Ein Urteil, das sich in eine Serie von vorangegangenen Erkenntnissen einfügt.
Zudem wurde bekannt, dass der deutsche Bundesgerichtshof heute einen Freispruch für einen saarländischen Wettanbieter bestätigt hat. Die Rechtslage bei Glücksspielen sei "unklar" gewesen, der Veranstalter habe sich daher - zwischen 2003 und 2004 - in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" befunden, bestätigte der BGH-Senat ein Urteil eines Landesgerichtes.
"Die Politik ist nun am Zuge, eine EU-konforme Rechtslage zu schaffen, die die Realitäten des Internet-Zeitalters berücksichtigt", sagte Thomas Talos, Rechtsanwalt der Bwin, am Donnerstag zu Reuters.
Hintergrund des Urteils ist eine Klage der Wiener Omina Communication-Centers GmbH gegen bwin und andere Anbieter. Das Angebot von Poker-, Roulette und anderen Spielen im Internet sei zu unterlassen, weil keine inländische Konzession vorliege, begründete Omnia ihre Klage. Diese Klage war bereits in erster Instanz abgewiesen worden, wurde aber nunmehr in zweiter Instanz vom OLG bestätigt.
Das OLG stellt zwar fest, dass Bwin Glücksspiele anbietet, die laut Glücksspielgesetz eigentlich dem einzigen Konzessionär - der Casinos Austria AG - vorbehalten sind, nimmt aber Bezug auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hat im März 2007 festgehalten, dass das Glücksspiel grundsätzlich unter die Dienstleistungsfreiheit falle. Nationale Beschränkungen seien demzufolge zwar zulässig, dürften aber weder unverhältnismäßig noch diskriminierend sein.
Bwin missachte auch nicht vorsätzlich die österreichischen Gesetze, sondern könne dafür "gute Gründe" ins Treffen führen.
"Die Rechtsansicht der Beklagten, die österreichischen Beschränkungen und die daran anknüpfenden Strafbestimmungen seien mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar und deshalb unanwendbar .... ist nach dem Gesagten vertretbar", schreibt der OLG in seiner Begründung.
Omnia zieht das OLG-Urteil in Zweifel und wird berufen.
BWIN SIEHT SICH BESTÄTIGT
Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen von bwin, die seit Jahren gegen die Monopole kämpft. Deutschland, Österreich und auch andere Mitgliedsstaaten der EU verteidigen das Monopol stets damit, dass Letzteres effektiver gegen Spielsucht sei. Eine Argumentation, die von Bwin zurückgewiesen wird. Die Monopole täten wenig, um der Spielsucht zu begegnen, die Länder seien in erster Linie an den Einnahmen interessiert.
Innerhalb der EU ist das Thema "Staatliche Monopole" seit Monaten auf der Tagesordnung. Eine Reihe von Mitgliedern wurden von der EU-Kommission aufgefordert, das Glücksspielrecht EU-konform zu regeln.
Kommissionsmitglied Charlie McGreevy hatte Österreich schon im Oktober 2006 brieflich attestiert, dass das Glückspielgesetz gegen Gemeinschaftsrecht verstößt und eine Neuregelung eingemahnt.
Auch Deutschland, wo die Länder mit einem Staatsvertrag ihr lukratives Monopol von 1. Jänner 2008 an einzementieren und Internetanbieter ausschließen wollen, ist unter der Kritik.
Erst am 10. August ließ die Kommission Deutschland wissen, dass sie den vorgelegten Entwurf des Staatsvertrags kritisch sieht. Insbesondere das Verbot des Glücksspieles im Internet würde man genau auf die Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag prüfen.
- von Christian Gutlederer
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Gefunden unter: http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=companiesNews&storyI
D=2007-08-16T132944Z_01_KOE648562_RTRDEOC_0_STERREICH-BWIN.xml&archived=Fal
se
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17.08.2007 11:30 |
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