VG Stuttgart: Vorlagebeschluss der 4. Kammer des VG Stuttgart - Kontra gegen BVerfG, etc. |
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VG Stuttgart: Vorlagebeschluss der 4. Kammer des VG Stuttgart - Kontra gegen BVerfG, etc. |
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Vorlagebeschluss der 4. Kammer des VG Stuttgart: Kontra gegen BVerfG, VGH Baden-Württemberg und Präsidialkammer
Als nunmehr drittes Verwaltungsgericht in Deutschland hat die 4. Kammer des VG Stuttgart mit Beschluss vom 24.07.2007 dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung im Bereich des Sportwettenrechts vorgelegt.
Bemerkenswert an diesem Vorgang ist die Tatsache, dass nicht einmal zwei Wochen zuvor die 1. Kammer des VG Stuttgart (Beschluss vom 12.07.2007, 1 K 1652/05) unter Vorsitz der Präsidentin des VG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg entschieden hatte, dass die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter derzeit in Baden-Württemberg untersagt werden kann. Das in Baden-Württemberg bestehende staatliche Monopol für Sportwetten in seiner derzeitigen Ausgestaltung verletze nicht Verfassungs- und europäisches Gemeinschaftsrecht. Die 1. Kammer des VG Stuttgart stellt fest, dass es weder eine von einem Hoheitsträger der früheren Deutschen Demokratischen Republik noch eine von einem EU-ausländischen Hoheitsträger erteilte gewerbliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten zu festen Gewinnquoten rechtfertigen könne, solche Glückspiele in Baden-Württemberg zu veranstalten oder zu vermitteln.
Gefunden und weiter unter: http://www.isa-casinos.de/articles/17208.html
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07.08.2007 08:28 |
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