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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Watten als illegales Glücksspiel verboten

Der Veranstalter eines Kartenspiel-Turniers in der Oberpfalz hat eine Anzeige wegen illegalen Glücksspiels am Hals. Weil er für die Sieger im Preiswatten einen Geldgewinn ausgelobt hat. Selbst den Ermittlungsbehörden scheint dasunangenehm zu sein, doch Gesetz ist Gesetz.

Laub – Maxl, Belli, Spitz – wer diese drei Karten, genannt „die Kritischen“, beim bayerischen Traditionskartenspiel Watten auf der Hand hat, braucht sich ums Gewinnen keine Sorgen zu machen. Außer es geht ums Geld, dann könnte es sein, dass die Polizei zum Spielverderber wird. So geschehen in Laub in der Oberpfalz. Der Organisator eines dortigen Watt-Turniers hat eine Strafanzeige am Hals. Wegen Werbung für illegales Glücksspiel.

Christian Teufel, Vorstand des FC Laub, in dessen Vereinsheim das Turnier stattfinden sollte, fiel aus allen Wolken, als ihn die Polizeiinspektion Regenstauf anrief: Es sei eine anonyme Anzeige gegen den Mann eingegangen, der für den Verein seit Jahrzehnten Watt-Turniere organisiert. „Wir haben die Verpflichtung, dem nachzugehen“, erklärt ein Polizeisprecher auf Anfrage – und klingt etwas zerknirscht, als er hinzufügt: „Die Vorschriften sind nun einmal so.“

Der Knackpunkt: Für die Gewinner des Turniers waren Geldpreise ausgelobt, die aus dem Startgeld der Mitspieler finanziert werden sollten. Doch um Geld zu spielen, ist beim Watten nicht erlaubt. Es kann rechtlich als illegales Glücksspiel bewertet werden. Anders als beim Schafkopfen, das als Strategiespiel gilt, werden beim Watten nicht alle Karten an die Spieler ausgegeben; daher der Glücksfaktor. Außerdem gibt es beim Watten das „Ausschaffen“, das als Bluff ähnlich wie beim Pokern eingesetzt werden kann, um den Gegner zum Aufgeben zu bringen.

Die Regenstaufer Polizei riet den Lauber Wattern darum, Sach- statt Geldpreise auszugeben und das Startgeld in einen Unkostenbeitrag umzutaufen. So konnte das Turnier rechtskonform stattfinden, statt 200 Euro gab es für den Sieger einen 200-Euro-Gutschein für die Dorfwirtschaft. Ausgestanden ist die Sache damit aber nicht, denn schon die Werbung für das Turnier reicht für ein Ermittlungsverfahren nach dem Glücksspielparagraphen 284 im Strafgesetzbuch aus. Mögliche Konsequenz: Eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis.

„Wir wollen gelebtes Brauchtum nicht kriminalisieren“, sagt dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg. Ob die Angelegenheit als Bagatelle eingestellt werden könne, müssten aber erst die Ermittlungen zeigen. FC-Laub-Vorstand Teufel hofft auf Milde und Fingerspitzengefühl der Behörden. „Wir sind kein Casino“, sagt er. „Watten ist urbayerisches Kulturgut.“ Die anonyme Anzeige kann er sich nur durch Neid oder eine „zwischenmenschliche Angelegenheit erklären“.

Derweil reagieren in ganz Bayern die Veranstalter von Watt-Turnieren – Einladungen verschwinden aus den sozialen Netzwerken, Preise werden umgeplant, Plakate eingestampft. Die Sache hat sich schnell herumgesprochen.

Der Vorstand eines Vereins aus dem Münchner Südosten, der seit Jahren Geldpreise bei seinen Watt-Turnieren ausgibt (und deswegen lieber anonym bleibt), zeigt sich ob des Oberpfälzer Falls konsterniert. Er habe nicht gewusst, dass das nicht erlaubt sei. „Das Spiel stirbt ja fast aus und es geht eh nur um ein paar Euro“, sagt er. Wer die traditionellen Fleischpreise auslobe, müsse mit weniger Teilnehmern rechnen. „Eine halbe Sau zieht heute nicht mehr.“ Trotzdem: Die Geldpreise wird er wohl abschaffen. Beim Watten, so sagt man, darf ruhig ein bisserl gemogelt werden. Wenn aber plötzlich die Staatsanwaltschaft mitspielt, wird die Sache den meisten zu heiß.

https://www.merkur.de/bayern/kartenspiel...en-9685632.html
1 13.03.2018 07:05 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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