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Zum Ende der Seite springen eingetragener Kaufmann als GbR
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eingetragener Kaufmann als GbR

Hallo Zusammen,

ich habe einen eingetragenen Kaufmann welcher im Handelsregister eingetragen ist. Dieser ist nun verstorben. Im Handelsregister wurde jetzt als neuer Inhaber der Max & Mustermann e. K. eine Erbengemeinschaft eingetragen, bestehend aus 3 Personen. Diese wollen nun die Max & Mustermann e. K. als GbR weiter führen.

Ist das möglich einen eingetragenen Kaufmann welcher ja eigentlich als Einzelperson zählt als Erbengemeinschaft in Form einer GbR zu übernehmen???? verwirrt

Komm hier nicht wirlich weiter und wäre über eure Einschätzungen sehr dankbar. Weißnicht

Viele Grüße
Tobi
1 06.05.2015 11:15 Gewerbeanfänger ist offline E-Mail an Gewerbeanfänger senden Homepage von Gewerbeanfänger Beiträge von Gewerbeanfänger suchen
Solon
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RE: eingetragener Kaufmann als GbR

Sicher ist, dass eine GbR nicht im HR eingetragen werden kann. Die kann bestenfalls als OHG firmieren und müsste dementsprechend eingetragen werden. Ich würde hier u.U. das Eintragungsprocedere beim AG abwarten.

Nach § 14 GewO müssen alle Gesellschafter ein Gewerbe anmelden, denn Personenengesellschaften können/dürfen kein Gewerbe anmelden. Das ist dann immer Sach der persönlich haftenden Gesellschafter.

Ob die GbR/OHG den Namen des früheren e.K. irgendwie übernehmen kann, ist eine Frage des Handels(register)rechtes und muss uns nicht kümmern.
2 06.05.2015 11:45 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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Danke für die Antwort. Aber so steht ja dann immer noch die HRA-Nummer im Raum welche auf den verstorbenen e. K. lautet. Die Nummer kann in der Gewerbeanmeldung der GbR ja nicht übernommen werden.

Also versteh ich das richtig, wir melden die GbR ganz normal an ohne HRA-Nummer und was im Handelsregister läuft kann uns egal sein?

Danke.
Tobi
3 06.05.2015 11:51 Gewerbeanfänger ist offline E-Mail an Gewerbeanfänger senden Homepage von Gewerbeanfänger Beiträge von Gewerbeanfänger suchen
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RE: eingetragener Kaufmann als GbR

Hallo,
Zitat:
Original von Gewerbeanfänger
Ist das möglich einen eingetragenen Kaufmann welcher ja eigentlich als Einzelperson zählt als Erbengemeinschaft in Form einer GbR zu übernehmen????

Es ist nur eines von beiden mögilch. Entweder es handelt sich um eine Erbengemeinschaft (§§ 2032ff. BGB) oder eine GbR (§§ 705ff. BGB).
Eine Erbengemeinschaft kann die Firma des Einzelkaufmanns durchaus weiterführen (Palandt, BGB, § 2032 Rn. 4). Gewerberechtlich wäre hier wohl eine Anmeldung aller Erben erforderlich.
4 06.05.2015 12:05 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Zitat:
Original von Gewerbeanfänger
Aber so steht ja dann immer noch die HRA-Nummer im Raum welche auf den verstorbenen e. K. lautet. Die Nummer kann in der Gewerbeanmeldung der GbR ja nicht übernommen werden.


Es muss einfach klar zwischen dem HR und dem Gewerberecht unterschieden werden. Eine GbR an sich kann keine HRA-Nr. übernehmen, weil sie selbst ja überhaupt nicht eingetragen werden kann.

Ob die dann doch noch eine OHG draus machen, um vielleicht doch den Namen irgendwie übernehmen zu können, müsste geklärt werden. Und ob die Übernahme des Namens von einem e.K. auf eine OHG überhaupt möglich ist, bestimmt sich immer nur nach den Vorschriften des Registergerichtes.

Zitat:
Original von Gewerbeanfänger
Also versteh ich das richtig, wir melden die GbR ganz normal an ohne HRA-Nummer und was im Handelsregister läuft kann uns egal sein?


Es sollte natürlich geklärt werden, was die Gesellschafter nun vorhaben.

Steht hingegen fest, dass die als GbR tätig werden wollen, müssen alle anmelden, wie in meinem ersten Posting bereits ausgeführt. Und einen HR-Eintrag gibt es in diesem Fall so oder so nicht. Deswegen stellt sich dann auch die Frage der Übernahme des Firmennamens überhaupt nicht.

Entscheiden sie sich für eine OHG, müssen sie auch wiederum alle anmelden mit dem Unterschied, dass jetzt in Feld 1 und 2 die im HR eingetragene Firma und deren HRA-Nr. eingetragen werden müssten. Und ob dabei der alte Name übernommen werden kann, ist ziemlich fraglich. Die Bezeichnung e.K. schon einmal nicht, weil es keinen e.K. mehr gibt. Aber das ware alles mit dem Registergericht und vielleicht der Rechtsabteilung der IHK zu klären.
5 06.05.2015 12:05 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Viele Grüße
Tobi
6 06.05.2015 16:02 Gewerbeanfänger ist offline E-Mail an Gewerbeanfänger senden Homepage von Gewerbeanfänger Beiträge von Gewerbeanfänger suchen
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