wir haben gerade den Fall, dass einer unserer Makler seine Prüfberichte vorlegen soll.
Er ist seit 2009 bei uns und hat seine Erlaubnis seit 2004.
Die vorherig zuständige Behörde hat nun aber versäumt, die Prüfberichte 2004 - 2008 anzufordern.
Mit der Ummeldung des Gewerbes zu uns ist im Prinzip die Zuständigkeit auf uns übergegangen. Die Frage ist nun ob wir auch die rechtliche Möglichkeit besitzen die Prüfberichte aus der Vergangenheit anzufordern, weil sie ja damals nicht abgegeben worden sind.
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