Veranstaltungsfestsetzung GewO |
MF100
Jungspund
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Veranstaltungsfestsetzung GewO |
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Ich habe da mal eine Frage:
Welche Veranstaltung nach der GewO kommt hier in Frage:
11 Teilnehmer und im Angebot: Kinderkarussells/- eisenbahn, Riesenrad, Verkauf von bedruckten T-Shirts, Ballons, Spielzeug, Plüschtiere, Seifenblasenmaschinen und Gastronomie...
Vielen Dank
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1
28.04.2014 09:37 |
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Solon
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C. Schröder
König
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2
28.04.2014 12:01 |
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Solon
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MF100
Jungspund
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Ok... sehe ich auch so, aber bei uns wurde es jahrelang als Ausstellung festgesetzt! Deshalb die offene Frage meinerseits.
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3
28.04.2014 15:44 |
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J. Simon
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Ohne weitere Anbieter kommt nur ein Volksfest in Betracht, wobei es dafür schon eher mager ist.
Eine Ausstellung gemäß der Kriterien des § 65 GewO ist in dem Fall schon ziemlich absurd. Wer hat sich denn das ausgeheckt??
VG J. Simon
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4
30.04.2014 14:33 |
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MF100
Jungspund
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Tatsächlich hat sich die Sachlage geändert. Auf Nachfrage und Aktendurchsicht vom letzten Jahr hat sich ein ganz anderer Sachverhalt (Anzehl Aussteller/ Warenangebot etc.) ergeben und die angesetzte Ausstellung ist nunmehr korrekt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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5
06.05.2014 08:37 |
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