Thema: Gewerbeuntersagung nach Gewerbeabmeldung |
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Ein freundliches Hallo in die Runde,
meine Frage bezieht sich auch auf das Thema Gewerbeuntersagung.
Ich habe eine Gewerbeuntersagung eingleitet, div. Behörden angehört. Die erfolgten Rückmeldungen erhärteten die Annahme, dass eine Gewerbeuntersagung dringend geboten ist. Nun erfolgte die Anhörung des betroffenen Gewerbetreibenden. Es kam keine Stellungnahme zum Sachverhalt sondern eine Gewerbeabmeldung. Nun sind die offenen Forderungen des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund in einer Höhe, dass ich der Auffassung bin, das Gewerbe zu untersagen. Es muss noch gesagt werden, dass dieser Gewerbetreibende immer wieder mal ein Gewerbe anmeldet und recht schnell auch wieder abmeldet und dabei werden die Rückstände immer höher. Für mich ist es offensichtlich, dass hier keine gewerberchtliche Zuverlässigkeit vorliegt und das Gewerbe für die Zukunft zu untersagen ist. Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Beste Grüße von der Blümchentante
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Thema: 6.3.2020 Seminar "Bewachungsrecht aktuell" in Berlin |
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Kleine Anfrage zum Seminar am 06.03.2020,
sollten wider Erwarten Anmeldungen storniert werden, kann man sich auf eine Warteliste setzen lassen?
Freundliche Grüße von der Blümchentante
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Thema: Anzeigepflicht einer GmbH & Co. KG atyp. st. |
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Ein freundliches Hallo aus der Rosenstadt Forst,
ein schönes Beispiel für eine Anmeldung ist die TEDI GmbH & Co. KG, hier ist die TEDI Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH als phG die Gewebetreibende, weil nur sie arbeitet.
Viele Grüße von der Blümchentante
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Thema: Bewacher 2 |
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Ein sonniges Hallo in die Runde und eine Frage: Ein Bewacher, der über eine gültige Erlaubnis verfügt gibt sein Gewerbe auf. Was passiert mit der Erlaubnis? Ist diese mit GewA 3 automatisch ungültig?
Blümchentante freut sich auf Antworten
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Thema: Trödelmärkte am Sonntag |
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Ein freundliches Hallo in die große Runde von der Blümchentante,
unter welchen Voraussetzungen kann man einen Trödelmarkt an Sonntagen festsetzen?
Nach meiner Recherche für Hobbytrödler nicht, diese können auf die Sonnabende ausweichen. Wie sieht es aber mit gewerblichen Trödelhändlern aus? Hier greift doch sicherlich auch das Sonn- und Feiertagsgesetz? Ich befinde mich ein bichen inder Zwickmühle, weil ich zum Beispiel unseren Weihnachtsmarkt, der jedes Jahr von Donnerstag bis Sonntag geht auch festsetze oder auch für die Zeit der Rosengartenfesttage die auch von Donnerstag bis Sonntag andauern. In letzterem Beispiel habe ich allerdings keinen verkaufsoffenen Sonntag, der per OV von den Stadtverordneten genehmigt wurde in der Hinterhand. Freue mich auf zahlreiche Hinweise.
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