Thema: Sonntagsgalerie |
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Hallo aus Wülfrath,
ich habe -ländlich gelegen- eine "Kleine Sonntagsgalerie". Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer Hobbybastlerinnen, die ihre selbst hergestellen Waren (Töpfereien, Seidenmalerei, Kunstblumen, Postkarten u.ä.) ín einem angemieteten Raum verkaufen. Der Verkauf findet ausschließlich Sonntags statt und wird von den Damen abwechselnd betrieben. Die Galerie besteht seit mindestens 15 Jahren und wurde nach § 14 GewO angemeldet. Meine Aufsichtsbehörde (Kreis Mettmann) ist jetzt auf die Galerie aufmerksam geworden und hat mich angewiesen, den Sonntagsverkauf zu untersagen. Es soll ein Gerichtsurteil geben, dass in einem ähnlichen Fall zu Gunsten des Betreibers entschieden hat. Ich finde leider nichts dazu.
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Thema: Wanderlager |
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Hallo aus Wülfrath,
die Firma C. GmbH aus E. hat mir mitgeteilt, dass in Wülfrath in einer Gaststätte mit Saalbetrieb eine Informationsveranstaltung zum Thema Urlaubsreisen stattfinden soll. Die Mitarbeiter werden über Reisen informieren und diese auch anbieten. Ein Verkauf von Waren wird nicht durchgeführt. Die Teilnehmer werden persönlich angeschrieben und/oder über die örtliche Presse eingeladen. Weiter schreibt die Firma " Da kein Verkauf im Sinne § 56a GewO stattfindet, gehen wir davon aus, das diese Veranstaltung nicht angemeldet werden muss, wir bitten um kurze schriftliche Bestätigung".
Landmann/Rohmer bezieht sich in seiner Kommentierung auch immer auf den Warenverkauf oder -bestellungen. Speziell zu Reisen habe ich nichts gefunden.
Handelt es sich tatsächlich nicht um ein Wanderlager ?
Viele Grüße aus Wülfrath
Alexandra Seiwert
Der Beitrag wurde von webmaster am 15.09.2005 um 12:49 Uhr editiert, da personenbezogene Daten enthalten waren.
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Thema: Sportwetten |
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Hallo,
das ist mein erster Beitrag und ich hoffe alles richtig gemacht zu haben.
Hat jemand Erfahrung mit Sportwetten? Ich habe hier in Wülfrath eine Neuanmeldung für ein Internet-Café. Jetzt bekomme ich Post von einem Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten eine Gewerbeerweiterung auf "Vermittlung von Sportwetten" in diesem Internet-Café beantragt. Ich weiß, dass die Bezirksregierung Düsseldorf Ende letzten Jahres die Spielhallen und in Frage kommenden Gaststätten überprüft hat, ob dort Sportwetten stattfinden. In Wülfrath konnte nichts festgestellt werden. Jetzt habe ich die Aufforderung des Anwalts, dass Gewerbe zu erweitern. Meines Erachtens muss ich ablehen ? Hat jemand schon einmal so ein Verfahren durchgezogen ?
Alexandra Seiwert
P.S. Mein Beitrag gehört natürlich unter Gewerberecht, tschuldigung.
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