Alexandra Seiwert
Grünschnabel
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Hallo aus Wülfrath,
die Firma C. GmbH aus E. hat mir mitgeteilt, dass in Wülfrath in einer Gaststätte mit Saalbetrieb eine Informationsveranstaltung zum Thema Urlaubsreisen stattfinden soll. Die Mitarbeiter werden über Reisen informieren und diese auch anbieten. Ein Verkauf von Waren wird nicht durchgeführt. Die Teilnehmer werden persönlich angeschrieben und/oder über die örtliche Presse eingeladen. Weiter schreibt die Firma " Da kein Verkauf im Sinne § 56a GewO stattfindet, gehen wir davon aus, das diese Veranstaltung nicht angemeldet werden muss, wir bitten um kurze schriftliche Bestätigung".
Landmann/Rohmer bezieht sich in seiner Kommentierung auch immer auf den Warenverkauf oder -bestellungen. Speziell zu Reisen habe ich nichts gefunden.
Handelt es sich tatsächlich nicht um ein Wanderlager ?
Viele Grüße aus Wülfrath
Alexandra Seiwert
Der Beitrag wurde von webmaster am 15.09.2005 um 12:49 Uhr editiert, da personenbezogene Daten enthalten waren.
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15.09.2005 11:28 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
Sie haben Recht. Es handelt sich nicht um ein Wanderlager i. S. von § 56a II GewO. Dort wird nur Bezug genommen auf den Warenvertrieb, eine Reise ist aber letzendlich eine Dienstleistung und keine Ware.
Ich würde die Veranstaltung aber trotzdem kontrollieren, ob nicht doch nebenbei Decken, Strahler etc. verkauft werden.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
15.09.2005 12:15 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Bei uns in Dreieich will die Firma auch eine solche Veranstaltung abhalten.
Da es sich ja nicht um ein Wanderlager handelt, wir aber von Natur aus Mißtrauisch sind, werden wir denen in der Bestättigung natürlich mitteilen, daß wir kontrollieren werden. Ob wir das dann auch wirklich tun.... steht ja wieder auf einem anderen Blatt. Aber so erlauben die sich vielleicht garnicht erst, was anderes zu tun, als Reisen vorzustellen und anzubieten.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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3
15.09.2005 12:40 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Ich würde dann den Satz aber so formulieren, dass ich mir eine Kontrolle vorbehalte, denn:
Was ich verspreche, muss ich auch halten. Soll heißen, wenn gesagt wird, wir kontrollieren, dann sollte man es auch tun, sonst wird man beim nächsten Mal nicht mehr für voll genommen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
15.09.2005 12:49 |
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René Land
Administrator
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5
15.09.2005 12:56 |
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Antonia Thien
König
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Hallo,
das Anbieten von Reisen scheint ja wohl der neueste Renner zu sein. Auch wir haben eine derartige Anfrage erhalten. Ich habe geantwortet, dass es sich zwar nicht um ein Wanderlager handelt, aber dass für diese Tätigkeit sehr wohl eine Reisegewerbekarte erforderlich ist. Daher habe ich gebeten, mir den Termin für die Veranstaltung zu benennen, damit ich eine entsprechende Kontrolle durchführen kann. Seitdem hat sich die betreffende Firma nicht wieder gemeldet. Ich bezweifle, dass die Firma noch Interesse hat, eine derartige Veranstaltung in Meppen durchzuführen.
Schöne Grüße
Antonia Thien
Stadt Meppen
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7
15.09.2005 16:32 |
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Neetz
Mitglied
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Hallo aus dem Landkreis Oder-Spree,
es wurde anscheinend ganz Dtschl. von dieser Firma mit diesem Schreiben bombardiert. Ich werde auch wachsam sein, falls diese Firma hier aufkreuzt. Die denken, wenn die so ein Schreiben fertigen, sind sie aus dem Schneider.... Denkste!!! Aber manchmal gibt es auch wachsame Bürger die den Braten auch riechen und das Gewerbeamt dementsprechend informieren.
Gruß auch Schöneiche bei Berlin
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8
16.09.2005 10:19 |
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René Land
Administrator
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Zitat: |
Original von Gewerbeamt Dreieich
Die Firma hat erst seit 2 Wochen eine Reisegewerbekarte. |
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Wie geht denn das? Ich denke es handelt sich um eine GmbH. Werden Tätigkeiten nach Schaustellerart ausgeführt?
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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10
16.09.2005 11:15 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
nur der Vollständigkeit halber: Auch in Sachsen sind die Herrschaften aktiv. Mehrere kreisangehörige Gemeinden haben uns entsprechende Ankündigungsschreiben vorgelegt. Ich habe darauf reagiert, indem ich auf die Reisegewerbekartenpflicht sowie das Verbot, Waren zu vertreiben (da es sich ja nicht um ein Wanderlager handeln soll) hinwies und ankündigte, dass mit Kontrollen zu rechnen ist
.
Schau´n wir mal ...
Grüße aus dem verregneten Kamenz
Thomas Mischner
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12
16.09.2005 12:39 |
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René Land
Administrator
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13
16.09.2005 15:19 |
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webmaster
Administrator
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Dringende Bitte |
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Liebe Foren-Mitglieder,
wir bitten bei der Veröffentlichung von Beiträgen darauf zu achten, dass keine direkten Bezüge zu betroffenen Personen oder Gewerbebetrieben gezogen werden können. Bitte beachtet, dass in unserem Forum jeder Internet-Nutzer mitlesen kann!
Weitergehende Details können zwischen den registrierten Mitgliedern jedoch gern mittels persönlicher Nachricht (PN) , email oder Telefon ausgetauscht werden.
Sollten in Foren-Beiträgen Daten der vorgenannten Art enthalten sein, werden diese durch unser Team ohne Vorwarnung anonymisiert um rechtlichen Problemen für unsere Mitglieder und das Forum aus dem Weg zu gehen.
webmaster
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16.09.2005 15:37 |
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A. Borlinghaus
Mitglied
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Hallo aus Lüdenscheid,
auch wir haben einen Brief der Firma C...... T........ aus E. bekommen.
Unter anderem habe ich das folgendermaßen beantwortet:
[...]
Dennoch weise ich Sie darauf hin, dass das anbieten der REisen eine entsprechende Reisegewerbekarte voraussetzt. Waren jeglicher Art dürfen auf Ihrer geplanten Veranstaltung nicht verkauft werden.
Ich bitte Sie außerdem, mir - gerne auch telefonisch - Zeit und Ort der geplanten Veranstaltung sowie Art und Umfang der beabsichtigten Ankündigung mitzuteilen, da ich mir als Gewerbeaufsichtsbehörde das Recht vorbehalte, an der Veranstaltung teilzunehmen.
[...]
Bin mal gespannt, was passiert...
__________________ Gruß aus Lüdenscheid,
André Borlinghaus
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15
19.09.2005 15:11 |
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Boshamer
Haudegen
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Bei uns in Kierspe haben sich die Brüder auch gemeldet. Vielleicht wollen sie sich ja im ganzen Land bekannt machen...
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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16
20.09.2005 14:51 |
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Ruhe
Grünschnabel
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Hallo aus Cloppenburg,
ist mein erster Versuch eines Beitrags, mögliche Darstellungsfehler bitte ich daher zu entschuldigen:
Zitat: |
Also wir haben mal in E***********, gehört zur Stadt ***********, angerufen. Die Firma hat erst seit 2 Wochen eine Reisegewerbekarte. Anscheinend ist die Firma auch nicht in O****** 7 sondern in der I********straße 20 in ***** E*********** ansässig. |
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Wir haben in den letzten 4 Tagen über 200 Anrufe, wahnsinnig viele E-Mails, und Berge von Post von Gewerbeämtern zu der besagten Firma bekommen, die im ganzen Bundesgebiet tätig war, und bereitwillig in allen Formen die uns möglichen Auskünfte und Ratschläge gegeben. Was wir mit Sicherheit nicht gesagt oder geschrieben haben, ist, dass die GmbH seit zwei Wochen eine Reisegewerbekarte hat (wäre auch schwerlich möglich) und dass sie nicht (auch) an der angegebenen Adresse gemeldet sein soll.
Ich bitte darum, die Auskünfte, die man von anderen Ämtern bekommt, bitte auch richtig weiterzugeben, wenn man sie schon in einem Forum weiterreicht, damit keine Missverständnisse aufkommen.
Zu der Sache an sich:
Es herrschte bei so ziemlich allen Anrufern die einhellige Meinung, dass der Persilschein, die Veranstaltung nicht anmelden zu müssen, nicht ausgestellt wird.
(Warum sollte man die bestehende Rechtslage noch einmal aufschreiben und zusenden wo sie der Firma offensichtlich geläufig ist?)
Einige wollten die Firma anrufen oder unter Hinweis auf die Rechtslage bzgl. öffentlicher Ankündigung und Reisegewerbekartenpflicht, ... anschreiben, die meisten wollten aber gar nicht auf das Schreiben reagieren und einfach an der Veranstaltung teilnehmen, wenn ihnen der Termin bekannt werden sollte.
Das Recht ist uns allen ja gegeben (§ 61 a Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 GewO).
Schönen Arbeitstag noch zu haben wünsche ich
D. Ruhe
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20.09.2005 15:03 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
soeben erhielt ich einen "Warnhinweis" - gerichtet an alle OÄmter in SH - des WiMi, hier wird insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
...von einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Nichteinstufung der geplanten Veranstaltung als Wanderlager bitte ich abzusehen. Sofern sich am jeweiligen Veranstaltungsort Indizien für unlauteren Wettbewerb oder sonstige Verstöße bestätigen, verbleiben als Sanktionsmöglichkeiten auch ohne Anzeigepflicht nach § 56a GewO gegebenenfalls Widerruf und Einzug der Reisegewerbekarten der bei den Veranstaltungen auftretenden Personen wegen Unzuverlässigkeit.
In diesem Sinne weiterhin viel Spaß bei der Arbeit
Gruß
Manfred Milbrodt
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18
10.10.2005 08:57 |
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Boshamer
Haudegen
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Cool,
solche Hinweise wünschte ich mir auch mal vom Ministerium in Düsseldorf...und nicht nur seitenweise Ergüsse über "Sportwetten"...
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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19
10.10.2005 09:40 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
ein Schreiben der berühmten Fa. .... aus ... hat mich veranlasst, unter der Domain www.gewinnbriefe.de ´mal zu recherchieren.
Der Service auf dieser Domain wurde vom Team Gewinnbriefe am 30.09.2005 eingestellt.
Info´s über die allseits beliebten Kaffeefahrten findet man jetzt unter www.gewinnbriefe.info/
Gruß
Manfred Milbrodt
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20
11.10.2005 10:45 |
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