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Autor Beitrag
Thema: Betriebsstätte falsch
LauraK.

Antworten: 2
Hits: 175.196
Betriebsstätte falsch 21.09.2022 08:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Forengemeinde,

ich grübele derzeit über eine Gewerbeanmeldung für eine Bar. Der Gewerbetreibende hat angegeben die Hauptniederlassung in der X-Straße zu führen, allerdings befindet sich die Bar in der Y-Straße.

Normalerweise würden wir Ihn darauf hinweisen, dass das Gewerbe dort anzumelden ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.. sonst würde man ja denken, dass er die Bar an seiner Wohnanschrift führt, was faktisch einfach falsch ist.

Das Problem ist nun, dass der Bürger zum Einen nicht einsichtig ist und die X-Straße (Wohnanschrift) ebenso im HR als Betriebsstätte eingetragen wurde.. Ich bin ein wenig ratlos, da wir uns auch normalerweise am HR bei der Anmeldung orientieren.

Hatte Jemand schon so einen Fall oder kann hier bei der weiteren Bearbeitung helfen???

Viele liebe Grüße
LauraK.
Danke
Thema: Tätigkeit "Barber-Shop"
LauraK.

Antworten: 19
Hits: 381.275
Tätigkeit "Barber-Shop" 06.11.2020 09:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen liebe Forenmitglieder,

ein Geschäft bei uns hat zum Gegenstand "Beauty-Salon, Verkauf von zugehörigen Kosmetikprodukten".. Nun ist durch eine örtliche Überprüfung aufgefallen, dass dieser Laden auch Tätigkeiten als Barber anbietet.

Leider habe ich das Internet und die Seite der IHK bzgl. evtl. Handwerkspflicht durchforstet und nichts gefunden unglücklich

Würdet ihr die Tätigkeit des Barber in dem Beauty-Salon integriert sehen oder zur Ummeldung auffordern? Ich bin mir auch nicht sicher ob ich es vielleicht auch als Teil der Friseurtätigkeit sehen soll.. Weißnicht verwirrt

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe Danke

Viele Grüße und bleibt gesund smile
LauraK.
Thema: OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen?
LauraK.

Antworten: 10
Hits: 95.088
01.07.2020 15:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich möchte dieses Thema gerne nochmal aufgreifen smile

Wenn die OHG 3 Gesellschafter hat, 2 davon treten aus und einer möchte die OHG als Einzelunternehmen fortführen..
Dann werden ja 2 Gewerbeabmeldung vorgenommen.

Wie wird es denn mit dem 3. Gesellschafter gehandhabt? Ist hier abschließend eine Gewerbeummeldung oder eine Ab- und Anmeldung zu erstatten? Die Rechtsform und die HR-Nr. haben sich ja schließlich geändert.
Leider konnte ich in unseren Unterlagen nichts genaues dazu finden unglücklich

Vielen Dank schon mal für eure Antworten! smile smile smile

Viele Grüße von der Bergstraße
LauraK.
Thema: Reisegewerbe - Preise auszeichnen
LauraK.

Antworten: 0
Hits: 1.244
Reisegewerbe - Preise auszeichnen 05.11.2019 10:48 Forum: Spielrecht


Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin ziemlich frisch im Thema der Reisegewerbekarte.

Nun hat mich ein RGK-Besitzer angerufen und erfragt ob er auf seiner Website Preise an seine Produkte anbringen darf und wenn er das tut, ob er ein stehendes Gewerbe anmelden muss.

Ich war eigentlich der Auffassung, dass er keine Preise anbringen darf, das so ein Shop-Zustand entstehen könnte..
Aber wie ist denn die Lage tatsächlich? Hoffe ihr könnt mir bei diesem Thema ein bisschen helfen smile

Danke

Liebe Grüße
Laura
Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH
LauraK.

Antworten: 59
Hits: 816.907
06.02.2019 15:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Jetzt muss ich allerdings nochmal nachhaken..

Für mich hat die Verwaltungs-GmbH keine Tätigkeiten im Sinne der GewO zum Beispiel die Gewinnerzielung fehlt ja bei einer Verwaltung und Beteiligung an einer Firma.. oder liege ich da so verkehrt?
Mit welcher Begründung würde denn diese GmbH angemeldet werden?
Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH
LauraK.

Antworten: 59
Hits: 816.907
06.02.2019 15:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo in die Runde Moin

Ich habe zur Zeit folgendes Problem mit einer GmbH & Co. KG

Eine Gewerbeanmeldung der Verwaltungs-GmbH liegt mir vor, allerdings keine für die KG, da diese nur
eigenes Vermögen
betreibt und somit ja nicht anzeigepflichtig ist Weißnicht

Ich war allerdings der Auffassung, dass eine reine Verwaltungs-GmbH die Merkmale des Gewerbes ebenfalls nicht erfüllt, da diese ja nur einer Verwaltungstätigkeit nachgehen.. Nun bin ich mir nach dieser Diskussion deswegen nicht mehr sicher

Muss ich nun die reine Verwaltungs-GmbH alleine anmelden, obwohl die KG aufgrund ihrer Tätigkeit nicht anmeldepflichtig ist?!



Liebe Grüße aus der sonnigen Bergstraße
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