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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche

In der beigefügten BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 wird anlässlich der aktuellen Novellierung der Spielverordnung auch die Geldwäsche angesprochen.

Zitat on
... dass bei der angestrebten Novellierung der Automatenspielverordnung die Manipulation der geplanten gerätebezogenen Aufzeichnungspflicht ausgeschlossen wird, um Geldwäsche effektiv bekämpfen zu können.....
Zitat off

DIP-Bundestag

Was wird die Bundesregierung wohl antworten?
[INSIKA o. ä. >> lassen wir uns überraschen.]

Grüße

__________________
gmg
1 14.06.2014 13:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Bin ich blöd oder verstehe ich Geldwäsche nicht?

Wie in aller Welt kann man mit GSG Geld waschen ohne 40% Steuer darauf zu bezahlen?

Falls man aber 50% Geldwäschegebühr kommt kann man nur die Ganze Welt einladen bei uns reichlich und gerne das Geld zu waschen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von immo2012: 14.06.2014 17:00.

2 14.06.2014 17:00 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

stimmt, eine interessante Anfrage.

Nach m.E. wird die Gefahr der Geldwäsche minimiert, sobald die gesetzeskonforme Aufzeichnungspflicht bei den Automaten endlich umgesetzt wird.


Schade, dass in der Anfrage nichts zum Thema Sportwetten, online Casinos etc. steht.


Spannend wäre z.B. die Frage nach den zuständigen Aufsichts- und Ahndungsbehörden in den Ländern, die Anzahl der überprüften Sportwettvermittlungsbüros und der festgestellten Verstöße der lokalen Sportwettvermittler gegen die Identifizierungs- und Authentifizierungspflichten.


Hallo zusammen,

für alle die wie immo nicht wissen wie Geldwäsche funktioniert, ist das Einstellen dieser und ähnlicher Fragestellungen bei Google sehr hilfreich.

Hier eins von vielen Ergebnissen http://www.gevestor.de/details/wie-funkt...ode-662444.html

Der gute Geldwäscher hatte natürlich aus den Fehlern von Al Capone gelernt und zahlt gerne seine Steuern.


VG
Meike
3 15.06.2014 07:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Was Geldwäsche ist, weiß ja wohl jeder hier.

Das INSIKA grundsätzlich für Spielgeräte geeignet ist, hat die PTB schon vor 5 Jahren dargelegt.
Frage ist nun, was genau in der neuen SpVO steht und wie es umgesetzt wird.

Auf den neuen Entwurf warten wir nun .

------------------------------------------------------------------------

Auf der Versammlung eines Automatenlandesverbandes wurde einem Bekannten kürzlich Folgendes gesagt:

Die Abschaffung des Punktespiels ist vom Tisch.

Langzeitspeicher ja, aber nur vom Hersteller auslesbar, dies zum Nachweis von Manipulationen Dritter.

Neuer Entwurf müsste erst von EU notifiziert werden, dies wäre frühestens zum Jahresende.

---------------------------------------------------------------------------


Damit käme SpVO erst 2015.
Ist aber eben nur vom Hörensagen.
4 15.06.2014 12:02 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo Dieter,

hier für Deinen Kollegen der Link zum Nachlesen

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druck...401-0500/437-13 (B).pdf;jsessionid=68CBB68DBBA8722F00C5B9820B3F43CA.2_cid391?__blob=publica
tionFile&v=3

Da kann er es ganz in Ruhe unter Punkt 7 auf Seite 5 nachlesen, dass es kein Punktespiel mehr geben kann.


VG
Meike
5 16.06.2014 05:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Falsche Link ?

Es ist Bundesdrucksache vom Mai 2013, unter der von dir angegeben Seite finde ich nichts Derartiges.
Nur Begrenzung des Punktespiels an anderer Stelle.

Oder habe ich etwas übersehen ?

Nach Bekanntgabe der Massnahmen des Bundesrates sollte die SpVO noch einmal 'verhandelt' werden.

Ein aktueller Neuentwurf ist mir aber nicht bekannt.

Somit wie seit Jahren : Abwarten !
6 16.06.2014 06:40 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Den Beschluß des Bundesrates vom 05. 07. 2013 gibt es hier.

Grüße

__________________
gmg
7 16.06.2014 08:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und wie sicher ist, dass ALLES in die neue SpVO kommt ?
8 16.06.2014 12:53 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Das ist die Vorgabe der Länderkammer.
Da gibt es nicht "ein bisschen". Da gibt es nur "ALLES" oder "NICHTS".

Sonst müsste die Novelle der Spielverordnung wieder in den Bundesrat.
Und was dann dort passieren "könnte".....

Grüße

__________________
gmg
9 16.06.2014 15:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Das ist die Vorgabe der Länderkammer.
Da gibt es nicht "ein bisschen". Da gibt es nur "ALLES" oder "NICHTS".

Sonst müsste die Novelle der Spielverordnung wieder in den Bundesrat.
Und was dann dort passieren "könnte".....

Grüße


Du musst schreiben , sonst müsste eine _neue_ Novelle des BMW wieder in den Bundesrat...
aber die muss nicht unbedingt in den Bundesrat, die kann auch so durchgehen.
10 16.06.2014 15:55 Thorst ist offline E-Mail an Thorst senden Beiträge von Thorst suchen
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Danke für die Richtigstellung.


Zitat on

Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat Freie Berufe, Gewerberecht
Scharnhorststr. 34 - 37, 10115 Berlin


".....zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung hat Minister Gabriel entschieden, den Maßgabebeschluss des Bundesrates vom 5. Juli 2013 anzunehmen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Der um die Maßgaben ergänzte Entwurf wird zunächst unter den Ressorts abgestimmt. Anschließend muss der Entwurf erneut in Brüssel notifiziert werden, da er gegenüber der bereits notifizierten Fassung einige Verschärfungen enthält. Dies hat eine Stillhaltefrist von 3 Monaten zur Folge (sofern Bemerkungen der Kommission oder anderer Mitgliedstaaten erfolgen, beträgt die Stillhaltefrist 6 Monate). Anschließend wird der Entwurf dem Kabinett zur Kenntnisnahme zugeleitet, danach erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt........

Link


Grüße

__________________
gmg
11 16.06.2014 17:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wie sähe die praktische Umsetzung diesbzgl. an den Geräten aus ?
Kein Punktespiel = Höchstgewinn 2€ pro Spiel a 5 sek d.h. es wird zwangsläufig wieder mit Sonderspielen gearbeitet werden müssen um den Höchstgewinn von 300€ überhaupt erreichen zu können.
Zählen Sonderspiele mit erhöhter Gewinnerwartung ebenfalls zu den "Surrogaten"??
Falls ja wäre die Rahmenbedingungen ungefähr so wie 60 Jahren Wand
12 16.06.2014 18:05 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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hab gelesen ,
das sonderspiele erlaubt sein sollen

gewinn pro spiel 5sek. = 2 €


wie schon in der spielvero. vor 2006

erlaubt !


pg.
13 16.06.2014 18:20 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Es geht ja nicht um erlaubt - eher um nicht verboten...
Trotzdem viel zu kompliziert das ganze - lass doch die 300 rausklimpern wenn gewonnen wurde...
Genauso die Autostart Taste - dann gibt es für Bedürftige eben bei baye kleine Autostart Geräte welche batteriebetrieben den Knopf drücken.
Und das in Zeiten wo Tipico - BWin und Co aufgrund von kundenbedingten Netzüberlastungen nicht mehr verfügbar sind, und hunderte Millioinen umsetzen wie heute z.B.
Hurra Deutschland und deine planlosen Politiker



großes Grinsen
14 16.06.2014 19:19 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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wenn du hunderte millionen umsetzen willst, musst du
in glücksspiel machen - das glücksspiel ist aber böse,
und ihr seid irgendwas anderes und somit die guten, wie
branchenvertreter in den
letzten jahren nicht müde wurde, immer wieder zu betonen.
15 17.06.2014 06:56 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Zitat:
Original von gmg
Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Der um die Maßgaben ergänzte Entwurf wird zunächst unter den Ressorts abgestimmt.
Grüße


Bedeutet dies, dass dadurch Punkte des Massgabebeschlusses gekippt werden können ?
16 17.06.2014 08:05 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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INSIKA wird ja in diesem Forum gerne als DAS Wundermittel dargestellt, das so ziemlich alle derzeit auftretenden Probleme lösen könnte. Ich möchte meine Meinung dazu zur Diskussion stellen um vielleicht zu einer realistischen Einschätzung zu kommen was die neue SpielV zu diesem Thema bringen wird.

Was kann man damit sicher nachweisen
* Abgabenverkürzung und Geldwäsche*) durch nachträgliche Änderungen an den aufgezeichneten Daten.
* SpielV-widriges Verhalten der Kontrolleinheit rückwirkend über die Lebenszeit des GSG
* Verstöße gegen Betriebszeitbeschränkungen und wahrscheinlich noch einiges mehr

Was kann man damit NICHT erkennen bzw nachweisen
* Abgabenverkürzung und Geldwäsche durch Ausnutzung von bestimmten, wie es in diesem Forum gern bezeichnet wird, "Systemfehlern" (z.B. dem ADP Roulettefehler).
* SpielV-widriges Verhalten das nicht von der Kontrolleinheit überwacht wird.
* und natürlich Verstöße gegen Auflagen und Einschränkungen die vom GSG technisch nicht erfasst werden können (Vorglühen, Jugendschutz etc).

*) Geldwäsche durch Aufsteller halte ich persönlich zwar für einen extrem abwegigen Gedanken, aber nachdem Meike sie ins Spiel gebracht hat will ich sie nicht ignorieren. Ob Geldwäsche durch Spieler in gewerblichen Spielhallen ein Thema ist können wahrscheinlich die Finanzexperten hier im Forum beantworten, ich kann sie mir eigentlich nur in staatlichen Casinos vorstellen.

Die neue SpielV schreibt INSIKA ja nicht vor, wahrscheinlich weil:
* Irgendwelche gesetzlichen Grundlagen zur Einführung nicht gegeben sind - ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung was das bedeutet - ich lese nur dass sowas 2008 hätte passieren sollen dann aber nicht passiert ist.
* Die notwendige Infrastruktur nicht flächendeckend gegeben ist (Chipausgabe, Hilfsmittel zur Prüfung der Signaturen, Datenauswerteprogramme).
* INKISA nicht für Spielgeräte adaptiert ist.
und man kann ja schlecht in der SpielV was fordern was es nicht gibt.

Die Zielsetzung von INSIKA ist jedoch sehr wohl in die neue SpielV unter §13 8a) eingeflosssen, also die sichere, vollständige und unveränderte Speicherung aller Geldtransaktionen zwischen Spieler und GSG.

Was bis zum Inkrafttreten des SpielV §13 8a) (15 Monate nach Verkündigung der SpielV) geschehen müsste um diese Regelung wirklich sinnvoll umzusetzen
* In einer Änderung der SpielV muss ein einheitliches Format der Datenübertragung aus dem GSG definiert und als bindend spezifiziert werden bzw eine Stelle benannt werden, die für die Definition verantwortlich zeichnet.
* Eine unabhängige Stelle muss mit der Erstellung einer Software beauftragt werden, die diese exportierten Daten in eine z.B. für die Finanzbehörden verwertbare Form aufbereitet.
* In einer Änderung der SpielV muss eine zentrale Stelle benannt werden, die für die Zuverlässigkeit der Signaturerstellung und -prüfung verantwortlich zeichnet - in der Praxis also Signatureerstellungsmodule(Smartcards oä) spezifiziert, produzieren lässt und an die Hersteller zum Einbau in die GSG verteilt, eine Software zur Überprüfung der Signaturen erstellt und an alle interessierten bzw berechtigten Stellen verteilt.
* In einer Änderung der SpielV wird die Verwendung der von dieser Stelle herausgegebenen Signatureerstellungsmodule als bindend spezifiziert.
Diese Punkte müssen meiner Ansicht nach durch eine Änderung der SpielV eingebracht werden, da der PTB die Kompetenz fehlen dürfte diese gravierenden Einschränkungen in einer TR zu verfügen.
* In einer Änderung der SpielV oder TR der PTB muss die jederzeit und ohne technische Hilfsmittel erreichbare Anzeige der letzten gespeicherten Daten (inklusive Signatur) durch das GSG verlangt werden.

Was wahrscheinlich bis zum Inkrafttreten geschehen wird um der SpielV gerecht zu werden
* Die Hersteller werden die Signaturerstellung in die Spielsoftware integrieren. Die Schlüsselaufbewahrung und der Algorithmus werden dem Stand der Technik entsprechen und die PTB wird diese Lösung akzeptieren müssen und sich ggf. mit einer Herstellererklärung absichern, da die Vollständigkeit und Unveränderlichkeit der Daten nicht definitiv beweisbar ist.
* Jeder Hersteller wird sein eigenes Datenformat definieren, womit die Auswertung den prüfenden Stellen einigermassen fundierte IT Kenntnisse abverlangen wird.
* Die Überprüfung der Signaturen wird durch vom Hersteller erstellte Software erfolgen, die zwar von der PTB geprüft und analysiert werden wird - aber definitiv beweisbar ist deren ordnungsgemässe Funktion nicht.
17 24.06.2014 21:52 LotharM ist offline E-Mail an LotharM senden Beiträge von LotharM suchen
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Hast Du Dir die Ausführungen zu INSIKA durchgelesen?
Warst Du mal auf der Web-Side von INSIKA.
Für INSIKA ist alles fertig.
Einschließlich der Smartcard.
Und diese wird von sicherer Seite hergestellt und verteilt.
Nicht kreuzweise von den Herstellern.
Wo liegt als Problem?

Wenn die Hersteller allerdings das fertige System INSIKA mit seinen fertigen Komponenten nicht verwenden wollen, weil es ihnen "zu gut" und "zu durchdacht" und damit "zu sicher" ist, dann haben die Hersteller noch einiges zu erledigen.

Die PTB hat Vorsorge getroffen, dass alle geforderten bzw. erforderlichen Elemente vorhanden sind.
Der ggf. noch bestehende geringfügige Klärungsbedarf kann in der Neufassung der "Technischen Richtlinien" der PTB dann noch verankert werden.

Also:
Auf geht's!
Mal mit der PTB sprechen!
Mit der für INSIKA zuständigen Abteilung!
Dort erhält man die Antworten auf die gestellten Fragen!
Nicht hier im Forum-Gewerberecht!
Wenn Du einen Namen brauchen solltest, kannst Du den gerne von mir haben.
Auch per PN.

Grüße

__________________
gmg
18 25.06.2014 18:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LotharM LotharM ist männlich
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Hallo gmg

Okay, ich weiss dass ich im Bemühen Technisches korrekt zu formulieren schnell vollkommen unverständlich werde.

Was ich sagen wollte
1) INSIKA ist ein Supersystem um ihm übergebene Daten sicher aufzubewahren. Es gibt aber genügend weitere Probleme die es technisch nicht lösen kann.
2) Es ist sehr bedauerlich, dass es nicht im Entwurf SpielV vorgeschrieben wurde (versehen mit einer Spekulation über triftige Gründe).
3) Überlegungen was in den Entwurf SpielV reingeschrieben hätte werden können um eine Sicherheit ähnlich der von INSIKA zu erreichen (gedacht als Beweis dass es möglich gewesen wäre einen ähnlichen Sicherheitslevel zu definieren ohne das Produkt "INSIKA" in der SpielV zu erwähnen).
4) Meine Befürchtung dass auch bzgl der Datenspeicherung wieder das Prinzip gelten muss: "Der Hersteller ist eine vertrauenswürdige Instanz"

Und ja, ich habe mich mit INSIKA beschäftigt und glaube es verstanden zu haben. Deshalb habe ich geschrieben, dass es für Spielautomaten adaptiert werden muss, so wie es für Taxameter adaptiert werden musste. Ich habe aktuell keine Fragen zum System an sich, Danke für die angebotene Hilfe.

Interessiert wäre ich gewesen an:

Gibt es triftige Gründe warum INSIKA nicht in der SpielV spezifiziert wurde oder muss Lobbying unterstellt werden?
z.B. Unter welchen Bedingungen darf ein bestimmtes Produkt in einer Verordnung vorgeschrieben werden, darf ein Steuerprüfer INSIKA Datensätze als Belege akzeptieren, was sollte mit diesem Gesetz 2008 erreicht werden bzw was bedeutet es dass es nicht beschlossen wurde. Und das sind keine Fangfragen, ich habe wirklich keine Ahnung!

Wird das Hamburger INSIKA Taxisystem von den Finanzbehörden akzeptiert und erfolgen Überprüfungen der Signaturen?

Werden die Finanzbehörden in der Lage sein die entsprechend der SpielV gelieferten Daten zu verifizieren und zu verarbeiten? Die ersten GSG könnten ja relativ schnell verfügbar sein, und Streifen sind ja dann nicht mehr vorgeschrieben.

aber wenn das falsche Fragen fürs Forum sind dann eben nicht - so wichtig sind sie auch wieder nicht

lg

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von LotharM: 25.06.2014 23:18.

19 25.06.2014 23:09 LotharM ist offline E-Mail an LotharM senden Beiträge von LotharM suchen
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Hallo Lothar,

die Frage der Übertragbarkeit von INSIKA auf die Geldspielautomaten hatte ich Dr. Zisky bereits 2009 in der entsprechenden PTB Veranstaltung (einige Mitglieder des Forums waren dabei) angesprochen.

Er sah dies techn. als unproblematisch an, wenn die einzelnen Geschäftsvorfälle (Ereignisse Spiel) aufgezeichnet werden und war damals recht überrascht, dass dies so nicht stattfand.

Auch das eigentlich vorgesehene Kontrollmodul hätte bereits alle notwendigen Vorgaben erfüllt.

Dahingehend weiß ich jetzt nicht, welche technischen Probleme genau Du ansprichst.

Könntest Du das näher ausführen?

Und über die Notwendigkeiten/Möglichkeiten der Finanzbehörde kann ich natürlich nichts sagen, aber nach m.E. wird das kein Problem der Auswertung werden.


VG
Meike
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