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Autor Beitrag
Thema: Waldpädagoge freiberuflich? Gewerbeanmeldung?
KollegeIch

Antworten: 15
Hits: 15.863
30.12.2011 09:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin ,

S04: die KSK wird ihn vermutlich als Publizisten/techn. Redakteur aufgenommen haben (http://www.tekom.de/index_neu.jsp?url=/s...on=voll&id=1062):

Wer wird von der KSK aufgenommen?
Aufgenommen werden Künstler und Publizisten. Entscheidend ist immer der sogenannte „eigenschöpferische Charakter“ einer Leistung.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Frage, welche Tätigkeiten eines Technischen Redakteurs publizistischer Art sind –und daher unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen- eine sehr weitgehende Auffassung vertreten (Urteil vom 30.01.2000, B3 KR7/00 R). Als Publizist gilt danach derjenige, der Bedienungsanleitungen erstellt, die einem Produkt beigegeben werden. Publizist ist auch, wer Adressbücher für bestimmte Branchen erstellt. Bei beiden Tätigkeiten erfordern eine redaktionelle Konzeption und textliche Gestaltung, die über das bloße Zusammenstellen von technischen Angaben hinausgehen. Eine Lehrtätigkeit in diesem Bereich fällt ebenfalls unters Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Und wenn die KSK ihn (vermutlich zähneknirschend) aufgenommen hat, dann ist er tatsächlich eine freier Publizist.

Ich habe in meiner Beratung die Erfahrung gemacht, dass die KSK inzwischen jeden Antrag genauestens überprüft und zusieht, möglichst wenig neu aufzunehmen, um die Kasse zu entlasten...

viele Grüße

Silke
Thema: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt
KollegeIch

Antworten: 38
Hits: 125.625
16.12.2009 13:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein fröhliches Moin in die Runde smile

die Problematik liegt in den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I) verborgen:

- Der GZ kann nur bewilligt werden, wenn es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt.

- Beantragung muß vor Gründung erfolgen. An dem ersten Tag der Selbständigkeit muß der/die/das Gründer noch einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen Arbeitslosengeld I haben.

- Der GZ kann auch bewilligt werden, wenn eine ehemalige Tätigkeit im Nebenerwerb auf Vollerwerb umgestellt wird.

Und dann fangen ggf. die Probleme an. Weil, wie soll der Nachweis von NV auf VZ am besten und möglichst rechtssicher erfolgen? Darum werden etliche Kunden dann zu Euch geschickt.

Das hat nix mit Böswilligkeit zu tun, sondern schlichtweg häufig einfach mit der Unkenntnis der GewO. Anderseits muß von den Kollegen ein Mißbrauch des Zuschusses ausgeschlossen werden, um nicht in die Haftung genommen werden zu können, sollte sich rausstellen, daß der Gründer den GZ nicht zu recht bezieht. Da vertrauen wahrscheinlich etliche Kollegen eher auf die Beweiskraft der An-/Ummeldung als auf einen 3zeiler des Kunden...

Es gibt (nicht nur in der AfA) eine tw. große Fluktuation bei der Belegschaft. Informationsdefizite werden also leider immer wieder auftauchen...

Aufgrund der Koppelung des GZ und dem Gründungsbeginn an die Rechtsanspruchdauer gibt´s die nächste Baustelle. Ganz klar problematisch für diejenigen, bei denen Anmeldung und z.B. Betriebseröffnung zeitlich auseinanderfallen.

Es empfiehlt sich daher für diese Kunden, wenn sowas absehbar ist, das RECHTZEITIG mit der AfA (schriflich) abzuklären.

Bei uns gibt´s hier in der ARGE damit keine nennenswerten Probleme mehr, weil die neuen KollegenInnen im Rahmen der Einarbeitung eine kurze Infoveranstaltung zum Thema Gründung, Förderung etc. bekommen. Da ist dann auch der Passus NV/VZ drin...

Und da ich das selber mache, sehe ich schon zu, daß die Belange der GewO und Euch berücksichtigt werden.

Ansonsten habe ich hier wieder eine Kollegin dran, die mich am Telefon fast anschreit und mich fragt, ob wir hier komplett bescheuert sind

viele Grüße
Thema: DL "Neutralisierung geopathischer Störfelder und von Elektrosmog" als Freiberufler?
KollegeIch

Antworten: 5
Hits: 4.216
21.01.2009 12:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin,

dann will ich mal das Ergebnis der Gespräche kurz darstellen:

Neutralisierung der Störungen soll per Telefon erfolgen, Gründer will sich über´s Telefon auf die mentale Ebene des Anrufers begeben und dort die Störungen beseitiigen. Die Wirkung soll dann "bis zum Ende des Universums" (O-Ton) reichen.
Wenn der Kunde nach der Beratung nicht bezahlt (70 Euro/Beratung), macht´s auch nicht. (mir schon!!!)

Heiler wäre er nicht, dafür muß er besondere Qualifizierungen haben.

Wir haben uns darauf verständigt, egal was er ist (oder auch nicht), eines ist klar: er ist kein Freiberufler Augenzwinkern

Jetzt erfreuen sich die KollegenInnen vom Gewerbeamt an ihm...

viele Grüße aus BS
Thema: DL "Neutralisierung geopathischer Störfelder und von Elektrosmog" als Freiberufler?
KollegeIch

Antworten: 5
Hits: 4.216
02.12.2008 13:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

in die "Geistheiler-Ecke" hätte ich den auch geschoben, lag ich mit dem Bauchgefühl gar nicht mal so schlecht...

Und eine persönliche Dienstleistung höherer Art sehe ich hier auch nicht, jedenfalls nicht in der Art und Weise, die eine Freiberuflichkeit begründet

Mal sehen, welche Erleuchtung mir das Gespräch bringt...

Vielen Dank und viele Grüße aus BS
Thema: DL "Neutralisierung geopathischer Störfelder und von Elektrosmog" als Freiberufler?
KollegeIch

Antworten: 5
Hits: 4.216
DL "Neutralisierung geopathischer Störfelder und von Elektrosmog" als Freiberufler? 02.12.2008 12:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein Moin in die Runde,

ich bekomme nächste Woche einen Kunden in meiner Gründerberatung (ich arbeite in einer ARGE und betreue ALG-II-Kunden), der mir jetzt sein Gründungskonzept geschickt hat.

Er möchte eine Neutralisierung geopathischer Störfelder und von Elektrosmog anbieten. Laut Konzept geht er davon aus, daß er dies als Freiberufler machen kann. Er scheint das von zuhause machen zu wollen, möchte aber auch Hausbesuche anbieten.

Laut Google kann man für diese DL Heilsteine einsetzen, Stöckchen in die Erde stecken und sonstige spaßige Sachen machen. Er will sich (O-Ton) "auf Bewusstseinsebene direkt mit den Menschen in Verbindung setzen". Sowas hatte ich hier mal in Form eines Geistheilers vor mir sitzen. Vom Verkauf von irgendetwas steht hier nix...

Als Qualifikation bietet mir der Lebenslauf wenig an: abgebrochenes Studium Anno Knispel, eine kaufmännische und eine handwerkliche Ausbildung.

Kennt da draußen jemand sowas und kann mir sagen, ob das gewerblich oder freiberuflich ist? Kopfkratz

Viele Grüße aus BS
Thema: Gewerbeanmeldung während Insolvenzverfahren
KollegeIch

Antworten: 4
Hits: 6.168
26.11.2008 11:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin,

kann ich ja mal meinen ersten Beitrag nutzen und mich kurz vorstellen

Bin seit 3 Jahren Gründungsberaterin in der ARGE Braunschweig (jaaa, ich weiß, daß man das Gewerbe nicht von Vollzeit auf Nebenerwerb umschreiben lassen muss ) und habe hier regelmäßig Personen in der Beratung, die sich in der Wohlverhaltensphase befinden und sich erneut selbstständig machen (wollen).

Hier scheint es so zu sein, daß nur solche Personen, bei denen ohnehin eine Gewerbeuntersagung vorliegt oder den Voraussetzungen generell nicht entsprechen, nicht erneut gründen können.

Den Treuhändern, RA etc. ist es offenbar völlig egal. Ich laß mir von den Kunden häufig eine schriftliche Einwilligung des Treuhänders, RA geben, hat bislang nicht einer abgelehnt oder Einwände gegen eine Neugründung gehabt. Die fragen noch nicht mal nach, wo die Kunden das Startkapital herhaben!!

viele Grüße aus Braunschweig!
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