Änderung Gaststättenrecht in Thüringen |
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Änderung Gaststättenrecht in Thüringen |
|
aus Thüringen,
Presse-Info der OTZ vom 19.09.2007
Quelle: http://www.otz.de/otz/otz.onlinesuche.vo...server=1&other=
Zitat: |
Landesregierung will Eröffnung von Gaststätten erleichtern
Ronneburg (dpa/th) - Die Eröffnung oder Übernahme einer Gaststätte soll in Thüringen erleichtert werden. Danach würde künftig keine Gaststättenerlaubnis wie bisher, sondern nur noch eine Gewerbeanzeige bei den Behörden für den Betrieb eines Lokals nötig sein, sagte Landeswirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Ronneburg. Zugleich sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, sogenannte Flatrate-Partys, bei denen nach Zahlung einer Pauschale beliebig viel Alkohol getrunken werden darf, von vornherein zu untersagen. Nach Angaben von Reinholz könnte der Gesetzentwurf Anfang 2008 im Landtag beraten werden.
18.09.2007 dpa |
|
Der Gesetzentwurf ist im Momment noch "geheim". Er soll aber in den nächsten Tagen in die Anhörung gehen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
1
19.09.2007 15:11 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
ve-ru
Routinier
Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.046.540
Nächster Level: 2.111.327
|
|
RE: Änderung Gaststättenrecht in Thüringen |
|
Die Anhörung zum neuen Gaststättengesetz für Thüringen ist mit mit Datum vom 20.09.2007 beim Gemeinde- und Städtebund raus.
Ich habe Sie jedenfalls vorliegen. Antwort wird bis zum 10.10.2007 erwartet. Wenn benötigt, kann ich gern damit aushelfen
ve-ru
__________________
Kirsten Venz
|
|
2
28.09.2007 13:25 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Änderung Gaststättenrecht in Thüringen |
|
aus Thüringen,
im Forum, Kollegin @ve-ru !
Mehr Info zum Erst-Entwurf des Thüringer Gaststättengesetzes gibt's im nichtöffentlichen Teil des Forum >>>>
<<<<
Bei den IHK's und Fachverbänden liegt ebenfalls der Entwurf für eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren vor.
Sobald der Gesetzesentwurf dann etwas "offizieller" wird, gibt's dann auch an dieser Stelle Näheres zu erfahren.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
3
28.09.2007 14:02 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
Thüringer Gaststättengesetz |
|
aus Thüringen,
Pressemitteilung des Thür. Wirtschaftsministeriums vom 11. März 2008
Quelle: http://www.thueringen.de/de/homepage/pre...400/uindex.html
Zitat: |
Landesregierung legt Entwurf für ein Thüringer Gaststättengesetz vor
Reinholz: Weniger Bürokratie für Gastwirte / Verbot von Flatrate-Partys
Die Thüringer Landesregierung will stärker gegen Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen vorgehen und zugleich die Regeln für Gastwirte entbürokratisieren. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag (11. März 2008) den Entwurf eines Thüringer Gaststättengesetzes, das die bislang bundesweit geltenden Bestimmungen ersetzen soll. Der Entwurf wird nun dem Landtag zugeleitet, der das geplante Gesetze beraten und endgültig beschließen muß.
Laut Reinholz verbietet der Gesetzentwurf so genannte „Flatrate-Partys“, bei denen Gäste gegen Einmalzahlung unbeschränkt Alkohol konsumieren können. Bei solchen vor allem von Jugendlichen besuchten Veranstaltungen hatten Gäste in anderen Bundesländern mehrfach schwere Alkoholvergiftungen erlitten. Das geplante Gesetz soll es künftig verbieten, „alkoholhaltige Getränke zu einem Preis anzubieten, der dazu geeignet ist, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten.“ Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: „Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Alkohol in unbestimmten Mengen zu einem Festpreis oder zu einem Preis abgegeben wird, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung erheblich unter dem tatsächlich marktüblichen Preis liegt“.
„Wir glauben, daß wir damit über eine gute Handhabe gegen entsprechende Veranstaltungen verfügen“, sagte der Minister. Das geplante Gesetz sei ein „wirksames Instrument für den Jugendschutz“. Damit Veranstalter das Gesetz nicht mit abgewandelten Party-Konzepten unterlaufen können, sei eine Generalklausel aufgenommen worden.
Weiter legt das künftige Landesgesetz die Sperrzeiten für Spielhallen, Biergärten und Veranstaltungen im Freien fest. So sollen Biergärten und Spiehallen ab 1.00 Uhr schließen. Theater- und Filmvorführungen im Freien oder in Festzelten müssen bis 24.00 Uhr beendet sein. Schaustellungen, Musikaufführungen und ähnliches sind im Freien oder in Festzelten bis 22.00 Uhr erlaubt. Eine generelle Sperrstunde für Gasthäuser und Diskotheken gibt es nicht.
Neben den klaren Regeln soll das Gesetz Gastwirten und Veranstaltern auch vereinfachte behördliche Verfahren bieten und unnötige bürokratische Hürden abbauen. So ist der Wechsel von der personen- und objektbezogenen Gaststättenerlaubnis zur rein personenbezogenen Anzeige beim Gewerbeamt geplant. Eine Genehmigung sei nicht mehr nötig, sondern lediglich eine Ablehnung möglich. „Das Gesetz gibt sich jetzt sozusagen mit Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Gastwirts zufrieden“, sagte der Minister und fügte hinzu: „Dinge, die an anderer Stelle ohnehin schon geregelt sind, so zum Beispiel der Bau- und Lärmschutz oder die Hygiene, werden im Gaststättengesetz nicht noch einmal geregelt.“ Diese Dinge würden bei laufendem Betrieb oder bei Neubau und Neuzulassung ohnehin durch die zuständigen Behörden überprüft. „Das Prinzip lautet: Was bereits geregelt ist, muß nicht noch einmal geregelt werden“, betonte der Wirtschaftsminister.
Mit Blick auf das Gaststättengesetz sagte Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz: „Wir legen ein effizientes und zugleich deutlich schlankeres Gesetz vor.“ Thüringen gebe sich ein „neues und modernes Gaststättengesetz“. Die Regelungen könnten bei Zustimmung des Landtages bereits Mitte dieses Jahres in Kraft treten. |
|
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
4
11.03.2008 15:13 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
Nachtrag:
den Entwurf des ThürGastG zum Stand 11.03.2008 gibt's dort:
bzw. in der Dateianlage.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
5
11.03.2008 16:59 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
aus Thüringen,
als wohl erstes Landesparlament hat sich heute der Thüringer Landtag mit dem Entwurf eines Landesgaststättengesetzes - Drucksache 4/3950 - beschäftigt.
Nach der knapp halbstündigen ersten Beratung zum Entwurf des Thüringer Gaststätengesetzes, in der auch einige Kritikpunkte angesprochen wurden, ist der Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen wurden. Dieser wird voraussichtlich eine weitere Anhörung mit den Spitzen-/Fachverbänden durchführen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
6
09.04.2008 18:12 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
aus Thüringen,
Auszug aus der Pressemitteilung des Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit des Thür. Landtages vom 23.06.2008
Zitat: |
Thüringer Gaststättengesetz in der Anhörung
In seiner 42. Sitzung am 20. Juni 2008 führte der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit eine mündliche Anhörung zum Regierungsentwurf des Thüringer Gaststättengesetzes durch. Neben dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag beteiligten sich insbesondere die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern und der Hotel- und Gaststättenverband Thüringens an dieser Anhörung.
Nachdem die Zuständigkeit mit der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen ist, hat die Thüringer Landesregierung vorgeschlagen, im Interesse einer Entbürokratisierung das bisherige Genehmigungsverfahren für gastronomische Einrichtungen in ein Anzeigeverfahren umzuwandeln. Während dieser Vorschlag von den Vertretern der Wirtschaft grundsätzlich begrüßt wird, haben die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände Bedenken gegen diese beabsichtigte Systemumstellung angemeldet. Der Ausschuss wird – auch unter Einbeziehung weiterer schriftlich vorliegender Stellungnahmen – die vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und zu gegebener Zeit dem Plenum des Landtags einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. |
|
Quelle: http://www.thueringen.de/tlt/aktuell/presse/33468/index.asp
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
7
23.06.2008 17:37 |
|
|
kuechenmeister
Jungspund
Dabei seit: 13.06.2008
Beiträge: 11
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 63.719
Nächster Level: 79.247
|
|
Auch einen schönen guten Morgen.
Ist schon ganz schön verwirrend das ganze.
Wie ist es denn nun dann wenn ich einen Speiseservice in einem Objekt einrichten will mit Ausser Haus Lieferung.
Da das Objekt groß genug ist bietet sich das Aufstellen von 6 kleinen Stehtischen an.Sitzgelegenheiten sind nicht vorgesehen.
Die Öffnungszeiten gehen wie vom Vermieter gewünscht nur bis 20.00 Uhr.
Weiterhin werden am Verkaufstresen ein Backwarensortiment und belegte Baguette und Brötchen angeboten.
Zur Mittagszeit kleine Sachen wie Wurst mit Pommes, Schnitzel mit Pommes und ähnliches.
Vom Prinzip her das gleiche was auch ausgeliefert werden soll.
Alkoholische Getränke werden nicht angeboten und verkauft.
Langjährige Berufserfahrung meinerseits liegt vor.
Muß nun für solch eine Sache eine Gaststättenerlaubnis eingereicht werden oder reicht eine Anmeldung.
Ich habe einen Ausdruck aus NRW, danach reicht eine Anmeldung da kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Einen schönen Tag wünsche ich allen hier.
|
|
8
06.07.2008 09:12 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
aus Thüringen,
der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit des Thür. Landtages hat sich in seiner gestrigen Sitzung erneut mit dem Regierungsentwurf zum ThürGastG sowie einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2008 - Vorlagen-Nr. 4/2360 - beschäftigt.
Das Gesetz soll voraussichtlich in der Plenartagung 8./09./10. Oktober 2008 verabschiedet werden.
Außer einer kurzen Pressenotiz der CDU-Fraktion
ist im Moment im www keine Info zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf zu entnehmen. Vermutlich Ende nächster Woche steht dann der aktuelle Entwurf über http://www.parldok.thueringen.de/parldok/ zur Verfügung.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
9
27.09.2008 07:13 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
aus Thüringen,
am 8. Oktober 2008 wird das ThürGastG in 2. Beratung im Thür. Landtag voraussichtlich verabschiedet.
Im nichtöffentlichen Teil des Forums habe ich im Thread Thüringer Gaststättengesetz – vom Entwurf zum Gesetz eine Synopse aus dem Gesetzentwurf und der o. g. Beschlussempfehlung zum downloaden bereitsgestellt
Das Gesetz könnte somit zum 1. Dezember 2008 in Kraft treten.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
10
06.10.2008 10:15 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
aus Thüringen,
das Thüringer Gaststättengesetz wurde soeben mit Mehrheitsbeschluss vom Thüringer Landtag verabschiedet.
Der Videostream dieser Plenardebatte ist über http://plenumonline.fem.tu-ilmenau.de/thueringen zeitlich begrenzt abrufbar.
Die Verkündung im Thür. GVBl. erfolgt vermutlich noch Ende diesen Monats, so dass das Gesetz zum 1. Dezember 2008 in Kraft treten kann.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
11
08.10.2008 16:10 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.925.209
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Thüringer Gaststättengesetz |
|
Thüringen,
das Thüringer Gaststättengesetz wurde im GVBl. Nr. 11 vom 17. Oktober 2008 verkündet und tritt somit zum 1. Dezember 2008 in Kraft.
Das GVBl. kann über http://www.parldok.thueringen.de/parldok/ > Aktuelle Dokumente > Gesetz- und Verordnungsblatt abgerufen werden.
Eine "Mängelliste" zum Gesetz gibt's im Thread Thüringer Gaststättengesetz – vom Entwurf zum Gesetz
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
12
21.10.2008 11:45 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 136.823 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.536.954
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|