|
Hallo, ich bittel um Unterstüzung bei nachfolgendem Thema:
Bei uns im Ort arbeitet ein "Künstler", dieser lädt sich
zu Schauvorführungen Gäste ein. Verlangt aber Eintritt!! Bei diesen Schauvorführungen schenkt er Glühwein aus (Preis wäre im Eintritt mit kalkuliert) und verschenkt kleine Schnapsflaschen (im geschlossenen Zustand), was sofort zum Verzehr gedacht ist.
Ist in diesem Fall eine Gestattung oder gar eine Gaststättenkonzession erforderlich?
Kann da mir einer einen Rat geben?
Für Eure Bemühungen bedanke ich mich im Voraus
Weiß
|
|