Versicherungsvermittler - Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Hallo liebe Forenmitglieder,
da des öfteren nachgefragt wird, wann und ob denn nun der Versicherungsvertreter erlaubnispflichtig wird, habe ich mal in den Weiten des Internets gesucht und den aktuellen (hoffentlich) Stand ausgegraben.
Auf den Internet-Seiten des BMWA liegen derzeit folgende Dokumente abrufbar bereit:
Auf den Seiten der Uni-Mannheim findet sich unter dem Portal des Lehrstuhls für ABWL, Risikotheorie, Portfolio Management und Versicherungswirtschaft von Prof. Dr. Peter Albrecht ein Foliensatz zum Thema, der aus dem BMWA stammt.
Mittlerweile soll aber auch ein Lösungsansatz in der Diskussion sein, der die Umsetzung der EU-Richtlinie in nur einem Schritt (also ohne Vorschaltgesetz) vorsieht.
Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Eigenartig! Auch ich hatte gestern wieder mit dem Thema zu tun und habe ebenfalls im Internet gesucht, aber auch nichts abschließendes gefunden.
Nach meinem Kenntnisstand gibt folgende Seite der Handwerkskammer Hamburg auch einen (zumindest halbwegs) aktuellen Zwischenstand zum Juni d. J.: "kuckst Du hier:"
Danach wird also frühestens Anfang nächsten Jahres eine Änderung zu erwarten sein.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 13.10.2005 08:03.
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