unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » §33a - Einschränkungen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen §33a - Einschränkungen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
zmx zmx ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.01.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 9 [?]
Erfahrungspunkte: 980
Nächster Level: 1.000

20 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






§33a - Einschränkungen

hallo, (bin neu hier)

auf der Suche nach Antworten bin ich hier gelandet und denke, dass ich hier auch richtig bin.

Meine Frage:
Welche Einschränkungen (Auflagen) sind bei einer Genehmigung
nach §33a GeWO möglich?


der Hintergrund:
GoGo Genehmigung nach §33a für eine Diskothek mit der Einschränkung "kein Topless"

bei dieser Auflage stellt sich mir die Frage wieso dann überhaupt noch
eine 33a Erlaubnis erforderlich ist?
(wurde hier auch diskutiert: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? )

nach meinen bisherigen Erkenntnissen sind im Gesetz nur die "guten Sitten" und natürlich die Ü18 Einschränkungen festgelegt.

darüber hinaus stellt sich die Frage:
ist für gelegentliche "freizügigere Veranstaltungen" (z.b. Tabledance, Menstrip o.ä.)
bei einer Diskothek dann gleich eine Nutzungsänderung erforderlich?
(nach meiner Erkenntnis gilt eine Diskothek doch bereits als Vergnügungsstätte)

für ein paar (rechtliche) Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.
1 21.01.2011 01:06 zmx ist offline E-Mail an zmx senden Beiträge von zmx suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 311
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 712.054
Nächster Level: 824.290

112.236 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bitte beachten Sie, dass unser Forum keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen kann und wird.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 21.01.2011 07:53 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 162
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 100.050
Nächster Level: 125.609

25.559 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: §33a - Einschränkungen

Die guten Sitten werden eben in Bayern anders ausgelegt als in Berlin. Es gibt also regionale Unterschiede. Es soll ja noch Orte geben, wo die Welt in Ordnung ist...

__________________
Es geht nicht drunter und drüber, sondern
geradlinig drunter. (Georg Schramm)

3 21.01.2011 09:51 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-496.jpg

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 603.464
Nächster Level: 677.567

74.103 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
bei dieser Auflage stellt sich mir die Frage wieso dann überhaupt noch


Weil die Erlaubnis nach § 33a halt nicht, wie immer behauptet, nur für Stripteaseveranstaltungen gedacht ist. Sie dient für die "zur Schau Stellung von Personen". Im übrigen sehe ich auch keinen Grund, weshalb in einer Discothek Gogos Topless tanzen sollten. Dies würde man doch eher in anderen Etablissements erwarten. Nutzungsänderung macht dann auch Sinn Augenzwinkern

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
4 21.01.2011 10:38 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
zmx zmx ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.01.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 9 [?]
Erfahrungspunkte: 980
Nächster Level: 1.000

20 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von zmx


www.Fiat-126-Forum.de







wenn ich mal die Meinung aus demanderen thread hir rein stellen darf:

Zitat:
Original von Antonia Thien
Wenn es sich um ganz "normale" Gogo-Girls handelt, dann sind diese zwar knapp und sexy gekleidet, aber weder halbnackt noch anrüchig, noch vollführen sie einen Strip oder annähernd ähnliches. Sie dienen letztlich nur dazu, die Besucher zum Tanzen zu animieren. Dann sind sie nichts anderes als Animateure, in den meisten Fällen nur schöner anzusehen. Und das hat mit einer Erlaubnispflicht nach § 33 a GewO nichts zu tun.


letzendlich geht es nicht darum, dass die GoGos topless tanzen sollen, sondern warum für die "Tanz-Animatuere" eine gebührenpflichtige Erlaubnis erforderlich ist, oder wenn, dann mit solchen Einschränkungen?

mit den "guten Sitten" in Bayern hat das doch nix mehr zu tun???
5 22.01.2011 00:08 zmx ist offline E-Mail an zmx senden Beiträge von zmx suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » §33a - Einschränkungen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? Gewerberecht   22.02.2006 13:40 von ferdinho     25.08.2009 15:26 von MaLa   Views: 9.161
Antworten: 10
1 Dateianhänge enthalten § 33a GewO Schaustellungen von Personen (Striptease) Gewerberecht   14.05.2009 10:56 von BH     14.05.2009 15:14 von Ingolstadt   Views: 2.051
Antworten: 2
Webcam und § 33a Stehendes Gewerbe (allgemein)   25.03.2008 10:28 von koenig stadt beckum     25.03.2008 11:31 von koenig stadt beckum   Views: 815
Antworten: 2
Erlaubnis nach § 33a nur bei völliger Entkleidung? Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.04.2007 10:48 von Der Kamener     30.04.2007 11:41 von Der Kamener   Views: 1.521
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 74.304 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.830.456


Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 110 | Gesamt: 0.472s | PHP: 99.79% | SQL: 0.21%