Reisegewerbenkartenpflicht? |
jonas kuckuk
Doppel-As
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Reisegewerbenkartenpflicht? |
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Hallo Forum,
Folgende Meldung war die Tage zu lesen.
3 Irische Hausierer boten ohne Reisegewerbekarte Dienstleistungen an.
Nun die Frage: Waren die den wirklich reisegwerbekartenpflichtig?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde eine Sicherheitsleistung vereinbart?
Jonas Kuckuk
Süderau - Polizei
Tätigkeiten ohne Reisegewerbekarte
Donnerstag, 16.06.2016, 15:02
Mittwochmittag hat die Kellinghusener Polizei drei Männer aus Irland in Brokstedt ausfindig gemacht, die dort ohne Erlaubnis kostenpflichtig Dienste angeboten und durchgeführt haben.
Am Vortag waren die Personen bereits im Kreis Plön aufgefallen.
Gegen 14.20 Uhr alarmierte ein Zeuge die Polizei, weil ihm ein Trio aufgefallen war, das von Tür zu Tür ging und nach handwerklichen Arbeitsaufträgen fragte. Schließlich entdeckte eine Streife die Beschriebenen in der Straße Osterfeld. Hier waren die Iren mit dem Reinigen einer Auffahrt beschäftigt, acht Euro pro Quadratmeter sollte die Arbeit kosten - gegen einen Aufpreis sollte zudem eine Versiegelung des Weges möglich sein. Der Grundstückseigentümer hatte die Fremden beauftragt, weil ihm das Angebot durchaus fair erschien. Dass die Arbeiten ohne die erforderliche Erlaubnis stattfanden, wusste der Senior vermutlich nicht -denn eine Reisegewerbekarte konnte keiner der Betroffenen vorlegen. Nach Rücksprache mit den Ordnungsbehörden der Kreise Steinburg und Ostholstein, wo die Iren bereits am Dienstag aufgefallen waren, mussten die Männer eine Sicherheitsleistung von 940 Euro leisten und ihre Arbeiten sofort einstellen. Die Polizisten fertigten gegen die 16-, 19- und 21-Jährigen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung.
Merle Neufeld
DPA-OTS/Polizeidirektion Itzehoe
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__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
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1
20.06.2016 14:59 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Reisegewerbenkartenpflicht? |
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Hallo,
§ 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO: Ein Reisegewerbe betreibt, wer...Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.
§ 55 Abs. 2 GewO: Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Laut vorliegendem Sachverhalt hätten die Iren, sofern alle drei selbständig tätig, eine Reisegewerbekarte benötigt.
Zum Thema Sicherheitsleitung kann ich nicht weiterhelfen, weil ich nicht Bußgelder bearbeite.
Gruß
HBinder
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2
22.06.2016 13:51 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde eine Sicherheitsleistung vereinbart? |
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§ 46 OWiG iVm § 132 StPO.
Vermutlich waren die Hausierer auf der Walz, also ohne festen Wohnsitz unterwegs?
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3
22.06.2016 14:06 |
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claysch
Doppel-As
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Hallo,
die hatten bestimmt einen festen Wohnsitz, aber eben nicht in Deutschland. Sollte nun eine Ordnungswidrigkeit festgestellt worden sein, ist es aus meiner Sicht nur logisch, dass eine Sicherheitsleistung gefordert wird. Versucht doch mal eine Geldbuße im Ausland durchzusetzen.
Da es sich wohl um "Tinker" handelte, erschwert es die Durchsetzung einer Geldbuße entsprechend.
Gruß
claysch
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4
22.06.2016 14:32 |
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