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Autor Beitrag
Thema: dauerfestgesetzter Jahrmarkt wie lange abgesagt
tulpa

Antworten: 5
Hits: 10.886
14.10.2013 11:02 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

2011 wurde nach 69 Abs. 3 auf Antrag ausgesetzt.

69/3 spricht doch aber von Aufheben.
Wo ist die Aussetzung geregelt.

Ist Neuland für mich - danke für die Hilfe

Gruß
Thema: dauerfestgesetzter Jahrmarkt wie lange abgesagt
tulpa

Antworten: 5
Hits: 10.886
dauerfestgesetzter Jahrmarkt wie lange abgesagt 14.10.2013 10:18 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Morgen

Meine Vorgängerin hat 2011 zwei dauerfestgesetzte Jahrmärkte für die Jahre 2011 und 2012 nach §69b Abs. 3 GewO ausgesetzt.
Der Veranstalter (meine Kollegen vom Tourismus und Event der Stadt) hat uns 2013 mitgeteilt, dass die Jahrmärkte weiterhin nicht mehr stattfinden. Landesverband der Schausteller, Schaustellerverband Südwest, IHK haben der Aussetzung 2011und2012 zugestimmt.
Mittlerweile kümmert sich auch niemand mehr um diese Tradition. Unterlagen über die Dauerfestsetzung gibt es nicht mehr.

Wenn solch eine Dauerfestsetzung für zwei Jahre ausgesetzt wurde und zukünftig die Jahrmärkte nicht mehr stattfinden, braucht es dann weiterhin eine Aussetzung?

Hab im Gesetz nichts gefunden - Reicht die eine Aussetzung oder muss das formell jährlich wiederholt werden?

Danke für die Hilfe
Gruß tulpa Danke Danke Danke
Thema: Kunstmarkt
tulpa

Antworten: 3
Hits: 4.066
02.05.2013 10:32 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)



Was mache ich, wenn dieser Kunstmarkt Samstag und Sonntag durchgeführt werden soll.
Interessant ist dabei, dass es ein verkaufsoffener Sonntag ist, der Veranstaltungsort des Kunstmarktes aber knapp nicht mehr im genehmigten Gelände liegt.
Sprich die Kernstadt verkauft fröhlich und die Vororte dürfen nicht.

Liebe Grüße
Thema: Hausmesse - Festsetzung?
tulpa

Antworten: 0
Hits: 7.648
Hausmesse - Festsetzung? 14.03.2013 15:38 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo an Alle im Forum

Nachdem ich nun in Seminarunterlagen und im Internet nicht fündig geworden bin, möchte ich Sie höflich bitten mir eine Frage zu beantworten.

Ein großes Handelsunternehmen veranstaltet an einem Sa und So eine Hausmesse/Musterung mit 190 Ausstelern, bei der nur gewerbliche Wiederverkäufer eingeladen sind. Eine Bewilligung beim LRA gem. § 13 Abs.3 Nr. 2a ArbZG ist beantragt.
Muss ich von städtischer Seite diese Hausmesse zusätzlich als Messe gem. Titel IV, §64 GewO festsetzen?

Vielen Dank für die Hilfe
Uli
Thema: Betriebsuntersagung?
tulpa

Antworten: 6
Hits: 4.187
06.11.2012 11:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




und

Danke

für die vielen Meinungen.
Hab inzwischen mit der HWK telefoniert. Unser Frisör bekommt auch von dort seine letzte Chance.

Für einen Neuling ist das hier ein tolles Forum
Danke nochmal

Gruß Uli
Thema: Betriebsuntersagung?
tulpa

Antworten: 6
Hits: 4.187
05.11.2012 13:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo LKKS,

genau diese Reaktionen kommen mir auch in den Sinn.
Zur Vollständigkeit halber muss ich dazu sagen, dass ich erst seit Anfang des Jahres auf dieser Stelle sitze und viele solcher Altlasten, vor Allem im Bereich der GU´s geerbt habe.

Danke für die Einschätzung

Gruß Uli
Thema: Betriebsuntersagung?
tulpa

Antworten: 6
Hits: 4.187
Betriebsuntersagung? 05.11.2012 12:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



Würde mich über eine Einschätzung zu folgendem Thema freuen:

Wir haben einen Friseursalon hier angemeldet seit 2009.
Anfang 2011 kam die Anregung der zuständigen Handwerkskammer Stgt., den Betrieb zu untersagen, weil der Inhaber keine Eintragung in die Handwerksrolle besitzt.
Es fehlt ihm noch der dritte Teil der Meisterprüfung, für die er sich laut Auskunft der Handwerkskammer Konstanz (dort Teil 1 und 2 schon abgelegt) schon einige Male angemeldet hat und auch ein Mal nachweislich am Prüfungstag dort war, aber dann den Schulungsraum nicht gefunden hat.
Eigentlicher Grund, warum er die Prüfung nicht abgelegt hat ist eine nachgewiesene Prüfungsangst/Depression.

Der Inhaber hat bisher bei der HWK Stgt. eine Duldung des Betriebs erreicht, da er durch pflegebedürftige Eltern, Wasserschaden im Betrieb und dadruch Terminprobleme/Lernprobleme die Prüfung bisher nicht ablegen konnte. Er geht regelmäßig zur Nachhilfe, wo er die notwendigen Kenntnisse vermittelt bekommt.

Nun ist es der HWK Stgt. doch zu bunt geworden und sie möchte jetzt die Betriebsuntersagung.

Der Betroffene war heute bei mir und hat einen neuen Prüfungstermin am 24.01.2013. Er hat mir zugesagt, dass er einen Mitarbeiter/in mit einem Meistertitel suchen wird.

Wie soll man entscheiden: Kopfkratz
Betriebsuntersagung?
Bußgeld?
Warten, bis Meister eingestellt oder bis Prüfungstermin?


Danke für die Meinungen.

Gruß Uli
Thema: Spezialmarkt vs. Ausstellung
tulpa

Antworten: 10
Hits: 14.151
RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung 13.08.2012 06:59 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)



Vielen Dank für die Hilfe

und eine schöne Arbeitswoche aus dem sonnigen Schwaben.

Lb. Grüße Uli
Thema: Spezialmarkt vs. Ausstellung
tulpa

Antworten: 10
Hits: 14.151
RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung 10.08.2012 11:14 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo

30 Unternehmen "Genuß" ( Kaffee, Whiskey, Brauerei, Käse, frozen Yoghurt u.u.)
und 20 Unternehmen "Kunst" ( Seifen, Filz, Eisendeko, Hüte, Keramik u.u.)
Es ist natürlich schon so, dass jede Produktgruppe nur 1 oder 2 mal vorhanden ist, also der Kunde nicht immer vergleichen kann.

Schwerpunkt liegt eindeutig auf Verkauf (als auch Verzehr) an Ort und Stelle.

Uli
Thema: Spezialmarkt vs. Ausstellung
tulpa

Antworten: 10
Hits: 14.151
Spezialmarkt vs. Ausstellung 10.08.2012 10:15 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)




Nur noch mal für mich zur Sicherheit.

Meine Vorgängerin hat viele Festsetzungen als Spezialmarkt betitelt. Ich sehe das anders - nicht zuletzt auch auf Grund des Vorgehensrasters, dass mir Christiane aus dem Harz zukommen hat lassen - Danke nochmal.

Aktuell geht es um eine Veranstaltung Kunst und Genuss. Wie der Name schon sagt, gibts viel Besonderes an Kulinarischem zum Bestaunen/Kaufen und zu Essen aber auch Kunst und Kunsthandwerk.

Die Kollegin hat diese VA bisher als Spezialmarkt festgesetzt.

Ich sehe hier ein oder mehrere Wirtschaftszweige/gebiete und weniger die Definition"bestimmte Warenarten".

Denke ich in die richtige Richtung? Kopfkratz

Danke für eure Geduld und Hilfe

Gruß Uli
Thema: Ausstellung ./. Spezialmarkt
tulpa

Antworten: 16
Hits: 43.768
Ausstellung ./. Spezialmarkt 25.07.2012 13:56 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)




ich bin der ganz Neue hier im Forum.

Arbeite seit 2 Monate in einer Gewerbeabteilung, Themen: Gewerbeuntersagung, Schwarzarbeit, MMA, Jugendschutz-Owi.

Wie Sie sich vorstellen können ist die Verwirrung noch groß. Mein Vorgänger hat eher im stillen Kämmerlein gearbeitet und so können mir meine Kollegen vor Allem auf dem Bereich GU nicht sehr weiterhelfen.

Meine erste Frage betrifft den Unterschied zwischen Ausstellung und Spezialmarkt. Definitionen und Beispiele sind mir auf Grund des Studiums von Landmann und Rohmer schon klar. Die Vorgehensweise bisher hier am Platz noch nicht und deshalb bitte ich um Hilfe anhand eines Beispiels.

Eine Veranstaltung Thema Motorradtreffen; Bikes, Zubehör, Airbrush, Gürtel, Taschen, Sonnenbrillen, Schmuck,Kleidung, Helme u.a. wurde alle die Jahre als Spezialmarkt festgesetzt (Fr.Sa.So)

Eine zweite Veranstaltung mit dem Thema Kids; Kinderwagen, Zahnhygiene, Kinderbekleidung, Kinderschutzbund, Babyausstattung, Finanzdienstleistungen für Kinder, Evangelische Kirche, Goldschmiede,pro familia, Kinderhoroskope u.a. wurde bisher als Ausstellung festgesetzt (Sa. So)

Beide Veranstaltungen finden jährlich statt und sind für jedermann gedacht. Ich sehe beide als Ausstellung.

Über einen dritten Fall habe ich nun zu entscheiden. Verschiedene Baufirmen machen eine Leistungsschau (Sa. So). Zimmermann, Maler u. alle anderen Gewerke haben einen Stand, beraten über ihre Leistungen, nehmen Bestellungen an und wollen verkaufen. Vorhaben ist, diese Veranstaltung auch jährlich zu etablieren.

Auch hier sehe ich nach Auslegung des Kommentars eine Ausstellung.

Liege ich falsch?

Sehen Sie es mir nach, wenn ich hier am unteren Level beginne. Ich möchte aber erstmal alle Grundsatzfragen intus haben.

Vielen Dank für die Hilfe
und für dieses Forum

Gruß Uli
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