Kunstmarkt |
Emsland
König
   
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soeben rief eine junge Frau bei mir an und wollte sich über die Durchführung eines Kunstmarktes informieren.
Sie plant mit befreundeten Künstlern (ungefähr 10 - 12) auf ihrem Grundstück an einem Samstag im August einen Kunstmarkt durchzuführen. Auf diesem Kunstmarkt, für den auch in der Zeitung Werbung gemacht werden soll, können die Künstler ihre selbsterzeugten Bilder oder Skulpturen ausstellen und natürlich auch verkaufen.
Sie fragt jetzt an, ob sie für diese Veranstaltung eine Genehmigung benötigt.
Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei um eine private Veranstaltung handelt. Diese unterliegt nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung, sondern der Ordnungs- und Polizeivorschriften.
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1
02.05.2011 11:00 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser

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aus Hückeswagen!
Sehe ich genauso; wenn nur selbst erzeugte Kunstwerke (egal, ob Bilder oder Skulputen aus Kartoffelsalat oder was auch immer) ausgestellt und verkauft werden, ist das Kunst und somit nicht gewerblich, also keine Festsetzung nach GewO.
Eine schöne restliche Woche wünscht
Roland Kissau
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2
02.05.2011 11:25 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser

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aus Rheinhessen,
schließe mich der Auffassung vom Koll. Kissau gerne an, der Kunstmarkt ist nicht durch die Bestimmungen der GewO erfasst, benötigt also keine gewerberechtliche Genehmigung oder Festsetzung.
Interessant ist die Idee mit den Kartoffelsalatskulpturen - der Kollege Kissau hatte wohl Hunger??
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
02.05.2011 14:51 |
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tulpa
Jungspund

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Was mache ich, wenn dieser Kunstmarkt Samstag und Sonntag durchgeführt werden soll.
Interessant ist dabei, dass es ein verkaufsoffener Sonntag ist, der Veranstaltungsort des Kunstmarktes aber knapp nicht mehr im genehmigten Gelände liegt.
Sprich die Kernstadt verkauft fröhlich und die Vororte dürfen nicht.
Liebe Grüße
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4
02.05.2013 10:32 |
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