Spezialmarkt vs. Ausstellung |
tulpa
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Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Nur noch mal für mich zur Sicherheit.
Meine Vorgängerin hat viele Festsetzungen als Spezialmarkt betitelt. Ich sehe das anders - nicht zuletzt auch auf Grund des Vorgehensrasters, dass mir Christiane aus dem Harz zukommen hat lassen - Danke nochmal.
Aktuell geht es um eine Veranstaltung Kunst und Genuss. Wie der Name schon sagt, gibts viel Besonderes an Kulinarischem zum Bestaunen/Kaufen und zu Essen aber auch Kunst und Kunsthandwerk.
Die Kollegin hat diese VA bisher als Spezialmarkt festgesetzt.
Ich sehe hier ein oder mehrere Wirtschaftszweige/gebiete und weniger die Definition"bestimmte Warenarten".
Denke ich in die richtige Richtung?
Danke für eure Geduld und Hilfe
Gruß Uli
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10.08.2012 10:15 |
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Solon
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Kunert
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Um dies beurteilen zu können, sind noch mehr Fakten nötig. Wieviele Unternehmen, welcher Branchen? Liegt der Schwerpunkt auf reinem Verkauf an Ort und Stelle?
Wenn man es aus Sicht der Besucher sieht, sind Mittelaltermärkte eigentlich auch mehr Ausstellung, als Markt und doch werden sie (zumindest bei uns) als Spezialmarkt festgesetzt ...
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Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.
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2
10.08.2012 10:42 |
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Solon
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tulpa
Jungspund
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Hallo
30 Unternehmen "Genuß" ( Kaffee, Whiskey, Brauerei, Käse, frozen Yoghurt u.u.)
und 20 Unternehmen "Kunst" ( Seifen, Filz, Eisendeko, Hüte, Keramik u.u.)
Es ist natürlich schon so, dass jede Produktgruppe nur 1 oder 2 mal vorhanden ist, also der Kunde nicht immer vergleichen kann.
Schwerpunkt liegt eindeutig auf Verkauf (als auch Verzehr) an Ort und Stelle.
Uli
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3
10.08.2012 11:14 |
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Kunert
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Mit Ausstellung hat das dann nicht wirklich was zu tun.
Falls Eintritt verlangt wird, würde ich schon einen Spezialmarkt festsetzen, ansonsten käme der Jahrmarkt in Betracht. Landmann/ Rohmer sagt aus, dass beim Spezialmarkt bestimmte Waren mehrerer Warengattungen angeboten werden können, wenn sie ein gemeinsames, prägendes Merkmal aufweisen. Dies kann sich auf die Beschaffenheit der Ware, deren Verwendung oder ihr Alter beziehen.
Als Warengruppen des Spezialmarktes "Kunstgegenstände" und "Genussmittel", diese beiden Gruppen haben jede für sich betrachtet, dann innerhalb der Gruppe den gleichen Verwendungszweck.
Schönes Wochenende und liebe Grüße aus Zwickau
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Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Kunert: 10.08.2012 12:36.
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10.08.2012 12:34 |
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tulpa
Jungspund
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Vielen Dank für die Hilfe
und eine schöne Arbeitswoche aus dem sonnigen Schwaben.
Lb. Grüße Uli
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13.08.2012 06:59 |
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Sigi2910
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Theorie: Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Von einer Vielzahl von Anbietern kann man aus gewerberechtlicher Sicht in aller Regel nur dann sprechen, wenn der Markt von mehr als einem Dutzend gewerblichen Anbietern beschickt wird.
Und wenn es um einen Sonntag geht (ist ja meist so, weil da soll ja gerade der Ladenschluss "umgangen" werden), sind auch die sonn-/feiertagsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. In dieser Hinsicht ist es bei uns so gewesen, dass insofern von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, die von mind. 50 Beschickern besucht wird und die ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen voraussetzt. Nur dann... Und deshalb fielen bei uns so viele Ostermärkte uä aus dem Raster. Und wenn man es genau nimmt, der hier auch.
Aber wenn ich mir vor Augen halte, dass es eigentlich nur um den Ladenschluss geht und andere Länder schon den sonntäglichen Ladenschluss ganz aufgehoben haben (gut, wir hier im tief religiösen Süden eben gerade nicht, sondern nur wochentags), würde ich das alles nicht mehr ganz so eng sehen wollen.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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6
14.08.2012 14:29 |
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Birgit Lehmann
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Hallo aus dem idyllischen Spreewald
,
in Lübben finden seit einigen Jahren Mittelalterspektakel statt. Diese wurden entsprechend der Definition in der Gewerbeordnung als Jahrmarkt festgesetzt.
Eine Festsetzung als Spezielmarkt kam schon deshalb nicht in Frage, weil die Bestimmtheit der Waren fehlte.
Bis bald
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7
16.08.2012 10:39 |
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J. Simon
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Hallo Tulpa,
nach der offiziellen Lesart in Hessen, wäre das von dir geschilderte Angebot bei weitem nicht speziell genug: Für mich käme daher nur ein Jahrmarkt in Betracht.
Also weder Spezialmarkt noch Ausstellung. Für die Ausstellung fehlt das repräsentative Angebot und auch die Dienstleister. Für den Spezialmarkt fehlt das ganz spezielle.
Vielleicht ist das noch ein Denkanstoß.
VG J. Simon
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8
16.08.2012 14:37 |
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Kunert
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@ J. Simon: Wird bei euch auch ein Antik- und Trödelmarkt oder ein Bauernmarkt nur als Jahrmarkt akzeptiert? Was ist, wenn Eintritt verlangt werden soll? Dann ist also keine Festsetzung möglich?
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9
17.08.2012 12:43 |
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J. Simon
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Hallo Kunert,
ein Antik- und Trödelmarkt kann bei uns nur als Jahrmarkt festgesetzt werden. Bei einem Bauernmarkt käme es sicherlich auf as Warensortiment an.
Das ist letztendlich eine Einzelfallentscheidung.
VG J. Simon
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10
20.08.2012 07:16 |
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Sigi2910
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RE: Spezialmarkt vs. Ausstellung |
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Kurze Frage noch: Warum soll eigentlich irgendetwas festgesetzt werden? Hintergrund kann ja eigentlich nur der Sonntagsverkauf sein, oder? Ansonsten könnte die Veranstaltung ja einfach so laufen.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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11
20.08.2012 08:07 |
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