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Autor Beitrag
Thema: Altenpflege Gewerbe?!
SE-Schwarzarbeit

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30.01.2023 15:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich würde das etwas differenzierter betrachten. Bei einer "Tagespflegeeinrichtung" ist dir Verpflegung inklusive. Kommt aber ein ambulanter Pflegedienst in eine Senioren-WG*), so liefert er dort Pflege- und Pflegehilfsleistungen ab. Dazu könnte auch das Anreichen von Speisen und das Füttern gehören, nicht aber die Herstellung.
*) Die Senioren-WG wird dabei in Schleswig-Holstein als selbstverwaltete Wohngemeinschaft betrachtet, mit getrenntem Mietvertrag und ggf. Pflegevertrag. Wenn dann einer auch Verpflegung anbietet, müsste dieses „Catering“ natürlich auch in der jeweiligen Gewerbeanmeldung irgendwie enthalten sein.

Ggf. den Charakter der Betreuungsform mit/bei der "Heimaufsicht" erfragen.
Thema: (Alten-)Pflegekraft
SE-Schwarzarbeit

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RE: Pflegekräfte 16.12.2019 08:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Kopfkratz Dann habt Ihr hoffentlich nicht zu viel Lehrgeld gezahlt!?
Üblicherweise wird so etwas von dem betreuenden Hausarzt auf Rezept verschrieben, der Kranken-/Pflegekasse zur Genehmigung vorgelegt und dann von einem Sanitätshaus (für den Nutzer) leihweise kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Manchmal hilft der Kontakt zur Pflegekasse, den Geldbeutel zu entlasten...
Thema: (Alten-)Pflegekraft
SE-Schwarzarbeit

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06.06.2019 14:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zugegeben, der Inhalt der Seite klingt vertrauenswürdig. Wer aber gezielt liest, erkennt auch hier wieder eine starke Vermischung der Begrifflichkeiten "Betreuung" und "Pflege". Es klingt böse, aber ich befürchte, dass es bewusst so geschieht.
Bei dem aktuell fehlenden PflegeFACHpersonal wäre es eine Schande, würden diese für eine 24-Stunden-Versorgung leicht pflegebedürftiger Personen eingesetzt, würden dort dann auch z.B. hauswirtschaftliche Verrichtungen wahrnehmen. Für solchen Fall wäre in den meisten Fällen sicherlich eine Betreuungskraft für den 24-Stunden-Service mit stundenweiser Unterstützung einer Pflegefachkraft bestimmt die bessere Variante, die vorhandenen Ressourcen bedarfsgerecht auszuschöpfen.

Die breite Öffentlichkeit kann oder will gar nicht zwischen Betreuung und Pflege differenzieren, leider.

Und ja, alleine das Wohlfühlen der Personen mit Unterstützungsbedarf hilft in vielen Fällen schon aus, so dass auf fachpflegerische Leistungen u.U. noch längere Zeit verzichtet werden kann.
Thema: Durchführung von Krankentransporten und Ausübung von Sanitätsdiensten
SE-Schwarzarbeit

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RE: Durchführung von Krankentransporten und Ausübung von Sanitätsdiensten 05.04.2019 10:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Nein, kein Heil(hilfs)beruf!
Unter dem klassischen Sanitätsdienst ist eher eine Erste Hilfe Leistung, möglicherweise auch eine qualifizierte oder erweiterte Erste Hilfe Leistung zu verstehen. Und das kann sehr wohl gewerblichen Charakter *) annehmen. Insofern würde ich die Gewerbeanmeldung nicht anzweifeln.
Und die "Krankentransporte" schließen sich möglicherweise an die o.a. Leistungen an, wenn eine Person nicht soweit stabilisiert werden kann, dass sie wieder in die Veranstaltung oder nach Hause entlassen werden kann. Ist das eine dem Aufgabenträger vorbehaltene Aufgabe, so müsste der Sanitätsdienst Leistende dann eben einen Kranken-/Rettungswagen hinzuziehen.

Aber zu einen muss die Tätigkeit ja nicht lokal ausgeführt werden, der Gewerbetreibende kann ja z.B. auch eine reisende Truppe (Zirkus, Rockband ...) bei einer Tournee begleiten. Insofern könnte diese Gewerbeanmeldung sehr wohl sinnvoll sein.


*) Der Sanitätsdienst wird im Regelfalle den Veranstalter in Rechnung gestellt, weil es vermutlich keine Abrechnungsbasis mit den Krankenkassen der Betroffenen gibt. Dafür wird im Regelfalle ein Festbetrag je Veranstaltung vereinbart, unabhängig von den tatsächlichen Leistungen.
Thema: Kurze Witze
SE-Schwarzarbeit

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27.03.2019 13:50 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Treffen sich zwei Jäger - beide tot...
Thema: Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier
SE-Schwarzarbeit

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15.11.2018 13:03 Forum: Gaststättenrecht


Unabhängig davon, ob ein von der Firma beauftragter Caterer die Verköstigung übernimmt (und dafür vom Auftraggeber bezahlt würde) oder ausgewählte Mitarbeiter*innen der Firma den Ausschank selbst übernehmen handelt es sich doch bei dieser Konstellation nie um ein Gaststättengewerbe.
Und dem Arbeitgeber wird sicherlich auch an der weiteren Gesundheit der Mitarbeiter*innen gelegen sein, so dass er schon im eigenen Interesse gute hygienische Zustände schaffen wird. Dafür könnte die Lebensmittelaufsicht sicherlich gerne beratend tätig werden.
Ich würde die direkte Kontaktaufnahme empfehlen, viel Spaß und Erfolg wünschen und mich wieder hinlegen...
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
SE-Schwarzarbeit

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26.10.2018 12:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Eigentlich würde ich soetwas ja im öffentlichen Teil nicht fragen, aber was wurde denn hier schon bebußt?
Die Gewerbeausübung trotz Untersagung wäre doch ggf. als Begründung zweckmäßiger nach Schließen der unerlaubten Tätigkeit, oder?
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 8
Hits: 142.549
26.10.2018 09:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich würde im Zweifel zunächst aufklären, ob denn auch tatsächlich weiter mit Motorrädern gehandelt wird. Wenn ja, dürfte es ausreichend sein.
Aber! Bevor ich mit Kanonen auf Spatzen schieße, würde ich zunächst freundlichen Kontakt aufnehmen und beraten, dass man ja möglicherweise in den 16 Jahren ohne Gewerbeanmeldung an der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gearbeitet, nur den Antrag auf Wiedererklärung vergessen hat. Je nach Kooperationsbereitschaft und wirtschaftlicher Lage des Unternehmers kann man dann immer noch den Laden zwangsweise schließen, wenn es nötig wird...

Gruß aus dem Echten Norden
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 21
Hits: 195.211
26.09.2018 09:05 Forum: Gewerberecht


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
denkt bitte daran, dass wir uns hier in einem Forum befinden, aber dennoch keine qualifizierte Rechtsberatung anbieten dürfen.
Entscheidend wird immer das zuständige Gewerbeamt sein.
Und wer sich aktiv an Vertragsabschlüssen beteiligt, wird auch als geschäftsführend einzustufen und anzeigepflichtig sein.

Lieber Jeanmartin,
besprecht Eure Pläne einfach nochmal in Eurer GbR. Überlegt Euch genau, wem welche Rechte eingeräumt werden. Und wer nicht geschäftsführend ist, wird sich dem Handeln der anderen unterwerfen müssen, im Erfolg wie auch im Misserfolg.
Denkbar wäre ja auch, einfach die "handwerkliche" Tätigkeit von der "gewerblichen" Tätigkeit zu trennen. Aber da werdet Ihr bestimmt ausreichend Kreativität entwickeln...
Da Ihr nicht den Staat besch... wollt, wird sich sicher auch eine für Euch verträgliche Lösung finden lassen, aber eben nur beim zuständigen Gewerbeamt.

Gruß aus dem Echten Norden.
Thema: Selbstdesignte Shirts Flohmarktverkauf
SE-Schwarzarbeit

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26.07.2018 11:07 Forum: Gewerberecht


Und um die Verwirrung nun noch komplett zu machen: Wenn Sie auf den Märkten werben, vielleicht Handzettel mit Ihren Kommunikationsdaten beifügen, damit potenzielle Kunden auch mit Ihnen Kontakt aufnehmen können (weil sie z.B. eine Sonderedition von Ihnen designen lassen wollen), bedarf es doch auch wieder einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO)...

Aber lassen Sie sich nicht entmutigen, gehen Sie sich einfach persönlich zum Gewerbeamt Ihres Heimatortes. Dort werden Sie über die notwendigen Schritte beraten. Digitale Kommunikation ist nicht immer die bessere Variante.
Thema: Kredit online beantragen oder lieber nicht?
SE-Schwarzarbeit

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Hits: 55.034
18.10.2017 08:27 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Da mag doch jeder mündige Bürger selbst entscheiden, welche Daten er durch das Netz schickt, um dann eventuell einen halben Prozentpunkt weniger Zinsen zahlen zu müssen.
Wenn's ums Geld geht, ist im Regelfall eine Vertrauensbasis erforderlich. Wer sich traut, diese online herstellen zu können, der mag auf solche Angebote gerne eingehen. Finanzberatung kann und darf aber nicht Aufgabe dieses Forums sein.

Viel Erfolg, wie immer Deine Entscheidung auch ausfallen mag.
Thema: Erweitertes Warenangebot auf Wochenmärkten
SE-Schwarzarbeit

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Hits: 9.772
Erweitertes Warenangebot auf Wochenmärkten 11.08.2017 11:41 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


§ 67 der Gewerbeordnung schränkt das regelmäßige Warenangebot auf Wochenmärkten ein, bietet aber im Absatz 2 landesspezifische regionale Anpassungsmöglichkeiten.

Nach meinem letzten Kenntnisstand hat die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) zwar schon vor einigen Jahren den Bund-Länder-Ausschuss (BLA) „Gewerberecht“ beauftragt, in enger Abstimmung mit dem BLA „Inlandsmessen“ den etwaigen Anpassungs- und Modernisierungsbedarf zur Schaffung noch besserer Rahmenbedingungen aufzuzeigen und ggf. „Muster-Vorschriften“ zur Gewährleistung harmonisierender Vorschriften bis zur nächsten WMK zu konzipieren. Der BLA „Inlandsmessen“ ist aber seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass kein derartiger Bedarf bestehe. Diesem Beschluss hat sich am 23./24.5.2007 auch der BLA „Gewerberecht“ mit einer Enthaltung angeschlossen. Seither ist dieses Thema offenbar noch nicht wieder aufgegriffen worden.

Weil sich auf Landesebene diesbezüglich auch Nichts tat, haben in unserem Bundesland die meisten Kreise und kreisfreien Städte per Verordnung das Warenangebot (gleichlautend) erweitert. Folgende Waren des täglichen Lebens dürfen neben den in § 67 GewO genannten Produkten feilgeboten werden:
- Haushaltswaren des täglichen Bedarfs,
- Ton-, Gips- und Keramikwaren (ausgenommen Porzellanwaren),
- Korb-, Bürsten- und Holzwaren, Spankörbe,
- Reinigungs- und Putzmittel,
- Kurzwaren,
- Toilettenartikel einfacher Art,
- Blumenpflegemittel, Blumenarrangements, künstliche und getrocknete Blumen, Grabgestecke, Kränze,
- Kleingartenbedarf einfacher Art,
- Modeschmuck
- Neuheiten und sonstige Werbeverkaufsartikel,
- Kleintextilien,
- Hausschuhe, Sandalen und Badeschuhe,
- Kleinspielsachen.

Im Zuge der Evaluierung bringt ein örtliches Ordnungsamt jetzt zusätzlich "Tiernahrung" auf den Plan. Gibt es möglicherweise in anderen Bundesländern ein von o.a. Aufzählung abweichendes Angebot, wurde "Tiernahrung" an anderer Stelle schon in das Angebot von Wochenmärkten aufgenommen.

Vielen Dank für Eure zahlreichen Rückmeldungen!
Thema: Gewerbe Anmelden
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 1
Hits: 10.352
07.08.2017 08:27 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Da Sie ja nun die Kontaktdaten der Mitarbeiterin des zuständigen Gewerbeamtes haben, sollten Sie sich einfach mal direkt mit ihr in Verbindung setzen, zum Beispiel per Telefon oder per sönlich. Das könnte etlichen Schriftverkehr vermeiden helfen.
Üblicherweise beißt dort niemand!

Viel Erfolg
Thema: (Alten-)Pflegekraft
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 27
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02.08.2017 07:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wenn nur das Ergebnis zählte, dass also eine Gewerbeanmeldung nicht angenommen würde, dann wäre also die Pflegefachkraft auch der selbständigen Prostituierten gleichgestellt. Ich denke, dass das zu kurz gedacht ist. Und weil dieses Forum auch als Informationsquelle für Unwissende oder Unsichere dienen soll, halte ich die differenzierte Betrachtung weiterhin für sehr wichtig!
Thema: (Alten-)Pflegekraft
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 27
Hits: 542.478
RE: (Alten-)Pflegekraft 01.08.2017 15:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei der ganzen bisherigen Diskussion wurden nach meiner Auffassung zwei Punkte zu sehr vermischt und ich denke, dass das auch wesentliche Punkte für eine fachliche Beurteilung sind:
- Es kommen PflegeFACHkräfte nach Deutschland und pflegen die ihnen anvertrauten Personen. Da wir in Deutschland einen anerkannten Fachkraftmangel in diesem Bereich haben, werden diese Personen auch dringend gebraucht, weil auch die ambulanten Pflegedienste kaum noch ausreichend qualifiziertes Personal anwerben können. Manchmal werden von diesen Kräften dann auch untergeordnet hauswirtschaftliche Dienste am Rande mit erfüllt, im Vordergrund stehen aber die pflegerischen Tätigkeiten.
- Es kommen ungelernte hauswirtschaftliche Kräfte nach Deutschland und führen den Haushalt derer, die es z.B. aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr alleine hinkriegen. Diese Tätigkeiten (Putzen, Waschen, Kochen) könnten sicherlich auch einheimische Personen erledigen, die wären im Regelfall aber teurer. Dieses Personal wird zwar möglicherweise auch leichte grundpflegerische Leistungen erbringen (z.B. Hilfe beim Waschen/Duschen), in Vordergrund stehen aber regelmäßig die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und vielleicht Beschäftigung/Betreuung (Spielen, Vorlesen, Begleitservice bei alltäglichen Verrichtungen in und außer Haus usw.).

Und genau so differenziert wird es aus meiner Sicht ggf. auch gesetzlich angepackt werden müssen...

Die in den vorherigen Wortmeldungen genannten Tätigkeiten "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen" und/oder "Seniorenbetreuung und Haushaltshilfe" haben jedenfalls mit "PFLEGE", wie sie im Titel dieses Threats benannt werden, gar nichts zu tun!
Thema: § 38 / Vertrieb von Edelmetallen
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 6
Hits: 15.086
10.05.2017 08:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zur Ursprungsfrage zurück:

Solange in der Gewerbemeldung der "Vertrieb von Edelmetallen" steht, umfasst das selbstverständlich auch den An- und Verkauf von Edelmetallen, nicht jedoch den Vertrieb von Zertifikaten. Insofern wäre der Text der Gewerbeanmeldung entsprechend zu ändern.

Entsprechend des geänderten Textes ist dann zu entscheiden, ob und nach welcher Rechtsgrundlage das angezeigte Gewerbe zu den überwachungsbedürftigen Gewerben gehört.
Thema: Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 14
Hits: 13.611
13.04.2017 15:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von F.Lichtenstern
Er ist angemeldet, allerdings hat sich wohl bei einer Überprüfung durch die HwK herausgestellt, dass er tatsächlich ein anderes Handwerk in eintragungspflichtigem Umfang ausübt. Er wollte bisher nichts nachweisen und hat auch nichts vorgelegt. Das entnehme ich aus dem Antrag der HwK.


Na, allein das wäre doch möglicherweise schon ein Verfahren nach § 118 I 2 HWO wert!

Aber ansonsten gebe ich allen vorherigen Schreiberinnen recht. Nach der Schilderung bedarf es zunächst einmal der Sachverhaltsaufklärung!

Aber warum handelt das Ordnungsamt so? Gibt es dort genügend Personal oder kann/muss er/sie nur vom Schreibtisch aus arbeiten? IHKgn, rufen Sie doch einfach mal dort und auch bei der Handwerkskammer an und besprechen Sie den Fall. Da steckt ja vielleicht noch etwas ganz anderes dahinter!?
Thema: Erzwingungshaft
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 46
Hits: 56.568
12.04.2017 11:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Nur für einen Tag Erzwingungshaft? Das muss dann aber eine kleine Geldbuße gewesen sein oder der Betroffene hat ein sehr hohes Einkommen und wollte mal in die Niederungen einer JVA reinschauen...

Aber es ist tatsächlich so, dass die Erzwingungshaft nur einmal möglich ist. Tritt er sie an, besteht die Bußgeldforderung zwar fort, aber eigentlich lohnt es sind kaum, weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu betreiben, wenn der Betroffene sich stur stellt. Also Abgang und gut ist, den eigenen Ärger eindämmen und dafür gesund bleiben.

Es gibt Tage, da verliert man und welche, da gewinnen die anderen.



Aber frag doch vorsichtshalber mal in der Kasse nach, ob sie vielleicht aus anderen Vorgängen eine Kontonummer von dem Betroffenen haben. Dann könnte man ja vielleicht noch eine Kontopfändung drauf setzen?
Thema: Catering mit Reisegewerbekarte?
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 1
Hits: 12.144
RE: Catering mit Reisegewerbekarte? 20.01.2017 08:30 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Dein Misstrauen in allen Ehren, aber dem Grunde nach kann man den Damen und Herren in den Gewerbeämtern im Wesentlichen schon trauen. Ansonsten gehört es auch zum Service der Industrie- und Handelskammern, Firmengründern das nötige Know-How mit auf den Weg zu geben. Trau Dich, frag sie, im Regelfall beißen die nicht ;-)

Meinerseits nur folgender Hinweis, Zitat aus § 55 der Gewerbeordnung:
"Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ... oder ohne eine solche zu haben ... Leistungen anbietet ..."
Das Wesen des Reisegewerbes ist es, dass die Initiative, Waren oder Leistungen abzusetzen, vom Reisegewerbetreibenden ausgehen. Möchtest Du aber aufgrund einer Bestellung eines Kunden für ihn ein Catering ausrichten, so geht da die Initiative vom Kunden aus. Das wäre dann klassisches Gewerbe.
Das spricht nicht gegen Deine Geschäftsidee, Du müsstest dann nur diese Tätigkeit auch als stationäres Gewerbe anmelden.

Viel Erfolg!
Thema: Karneval
SE-Schwarzarbeit

Antworten: 1
Hits: 5.799
09.02.2016 08:29 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Bei uns in Schleswig-Holstein sprechen wir erst von Sturm, wenn die Schafe keine Locken mehr haben. Hier rollte z.B. in Marne der Umzug auch am Rosenmontag!

Trotzdem drücke ich allen, die jetzt vergeblich gearbeitet haben, mein Mitgefühl aus.
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