Selbstdesignte Shirts Flohmarktverkauf |
Flatterberg
Grünschnabel
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Selbstdesignte Shirts Flohmarktverkauf |
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Hallo an alle!
Ich designe Motive und bedrucke weiße Tshirts mit diesen. Diese verkaufe ich dann ein bis zwei Mal im Monat auf einem Flohmarkt. Maximaler Gewinn liegt bei 200€ pro Verkaufstag, ich verkaufe jedoch maximal zwei Mal pro Monat - andere Einkunftsquellen habe ich nicht.
Muss ich einen Gewerbeschein beantragen? Ab welchem Gewinnbetrag müsste ich meine Einnahmen versteuern?
Vielen Dank schonmal für die Antwort und liebe Grüße!
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25.07.2018 00:58 |
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Solon
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Solon
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JLBochum
Eroberer
  
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Guten Morgen,
ich stimme mit dem Kollegen grundsätzlich überein, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Da Sie aber laut eigenen Angaben nur auf "Trödelmärkten" Ihre Ware anbieten, kommt eine Anmeldung eines stehenden Gewerbebetriebes (§ 14 Gewerbeordnung) meiner Meinung nach bei Ihnen nicht in Betracht.
Es wäre tatsächlich abzuklären, ob die von Ihnen besuchten Jahrmärkte nach Titel IV Gewerbeordnung festgesetzt sind oder nicht.
Bei der Teilnahme an Märkten, die nicht festgesetzt sind, wäre eine Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) notwendig.
Beim Besuch von festgesetzten Märkten bedarf es weder einer Reisegewerbekarte noch einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes. In diesem Fall müssten Sie lediglich eine gewerbliche Steuernummer beim Finanzamt beantragen und bei Bedarf nachweisen können.
Eine Abklärung mit der Handwerkskammer halte ich nicht für notwendig, da die Bestimmungen der Handwerksordnung sich lediglich auf ein stehenden Gewerbebetrieb, den Sie aber laut eigenen Angaben nicht führen, bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem tiefen Westen
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25.07.2018 08:47 |
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SE-Schwarzarbeit
Routinier
 
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Und um die Verwirrung nun noch komplett zu machen: Wenn Sie auf den Märkten werben, vielleicht Handzettel mit Ihren Kommunikationsdaten beifügen, damit potenzielle Kunden auch mit Ihnen Kontakt aufnehmen können (weil sie z.B. eine Sonderedition von Ihnen designen lassen wollen), bedarf es doch auch wieder einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO)...
Aber lassen Sie sich nicht entmutigen, gehen Sie sich einfach persönlich zum Gewerbeamt Ihres Heimatortes. Dort werden Sie über die notwendigen Schritte beraten. Digitale Kommunikation ist nicht immer die bessere Variante.
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
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26.07.2018 11:07 |
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