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Zum Ende der Seite springen Volksfest oder Jahrmarkt
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Residenz Residenz ist weiblich
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Volksfest oder Jahrmarkt

Hallo Miteinander.

Mich beschäftigt zur Zeit ein kleines Abgrenzungsproblem. Der Veranstalter unseres Herbsmarktes möchte gerne eine Festsetzung beantragen. Leider ist mir bislang nicht ganz klar geworden, ob es sich um eine Festsetzung als Jahrmarkt oder als Volksfest handelt. Leider helfen mir auch andere Akten nicht weiter, da unser Frühjahrsmarkt ein Volksfest ist und der Weihnachtsmarkt ein Jahrmarkt.

Welche genauen Differenzierungen gibt es zwischen den beiden Märkten?

Danke im Vorfeld
1 18.04.2012 14:54 Residenz ist offline E-Mail an Residenz senden Beiträge von Residenz suchen
Solon
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Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Volksfest

Hallo,

mit einfachen Worten gesagt:

beim Volksfest liegt der Schwerpunkt auf dem Anbieten von unterhaltender Tätigkeit und als Nebenleistung dem Verkauf von Waren.

Beim Jahrmarkt liegt der Schwerpunkt auf dem Anbieten von Waren und als Nebenleistung die Unterhaltung. Beim Jahrmarkt kommt als weiteres Kriterium noch der größere Zeitabstand (z.b. nur einmal jährlich) dazu.

Inwiefern euer Frühjahrsmarkt und der Weihnachtsmarkt entsprechend eingestuft waren, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Für mehr Details siehe die Kommentierung zum § 60 b (Volksfest) und § 68 (Spezialmarkt und Jahrmarkt) der GewO.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Maliklaus: 18.04.2012 15:23.

2 18.04.2012 15:23 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
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