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» Volksfest oder Jahrmarkt «

Hallo Miteinander.

Mich beschäftigt zur Zeit ein kleines Abgrenzungsproblem. Der Veranstalter unseres Herbsmarktes möchte gerne eine Festsetzung beantragen. Leider ist mir bislang nicht ganz klar geworden, ob es sich um eine Festsetzung als Jahrmarkt oder als Volksfest handelt. Leider helfen mir auch andere Akten nicht weiter, da unser Frühjahrsmarkt ein Volksfest ist und der Weihnachtsmarkt ein Jahrmarkt.

Welche genauen Differenzierungen gibt es zwischen den beiden Märkten?

 Danke   im Vorfeld



Gepostet am 18.04.2012 um 14:54 von:
Benutzer: Residenz
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