Mich beschäftigt zur Zeit ein kleines Abgrenzungsproblem. Der Veranstalter unseres Herbsmarktes möchte gerne eine Festsetzung beantragen. Leider ist mir bislang nicht ganz klar geworden, ob es sich um eine Festsetzung als Jahrmarkt oder als Volksfest handelt. Leider helfen mir auch andere Akten nicht weiter, da unser Frühjahrsmarkt ein Volksfest ist und der Weihnachtsmarkt ein Jahrmarkt.
Welche genauen Differenzierungen gibt es zwischen den beiden Märkten?
beim Volksfest liegt der Schwerpunkt auf dem Anbieten von unterhaltender Tätigkeit und als Nebenleistung dem Verkauf von Waren.
Beim Jahrmarkt liegt der Schwerpunkt auf dem Anbieten von Waren und als Nebenleistung die Unterhaltung. Beim Jahrmarkt kommt als weiteres Kriterium noch der größere Zeitabstand (z.b. nur einmal jährlich) dazu.
Inwiefern euer Frühjahrsmarkt und der Weihnachtsmarkt entsprechend eingestuft waren, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Für mehr Details siehe die Kommentierung zum § 60 b (Volksfest) und § 68 (Spezialmarkt und Jahrmarkt) der GewO.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Maliklaus: 18.04.2012 15:23.
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