petergaukler
Kaiser

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spielhallen und minispielbistros |
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Die Kehler Spielhallen-Resolution
Gemeinderat und Stadtverwaltung starten damit Initiative zur Änderung der Spiel- und Gaststättenverordnung
m Folgenden die vom Gemeinderat verabschiedete Resolution an Bund und Land – in Auszügen und im genauen Wortlaut.
16.12.2011 - Kehl (red/kk). 1. Der Sachverhalt: Seit der grundlegenden Änderung der Spielverordnung am 27. Januar 2006 sind in Gaststätten statt vorher zwei jetzt drei Geldspielautomaten zulässig In Spielhallen wurde die Höchstzahl der Geräte von zehn (ein Gerät auf 15 Quadratmeter) auf zwölf (ein Gerät pro zwölf Quadratmeter) heraufgesetzt. Gleichzeitig wurden höhere Anreize für Spieler geschaffen (attraktivere Spielabläufe und höhere Gewinne).
Diese Änderungen führten dazu, dass sich in der Stadt Kehl mit 34 825 Einwohnern, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ballungsraum Straßburg mit rund 420 000 Einwohnern und 43 000 Studenten liegt, die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen von 99 auf 265 und die in Gaststätten von 84 auf 268 (Stand November 2011) erhöht hat.
65 Einwohner pro Gerät
Damit hat Kehl eine größere Dichte von Spielhallen, Gaststätten und Geldspielgeräten als Großstädte in Baden-Württemberg. In Kehl kommt ein Geldspielgerät auf 65 Einwohner, in Stuttgart gibt es eines pro 207 Einwohner und in Freiburg kommen auf ein Geldspielgerät 381 Einwohner.
Weil im benachbarten Frank-
reich Geldspielgeräte nur in Spielcasinos zugelassen sind, kommt der größte Teil der Spieler in Kehl aus Frankreich. Eine Sättigung des Marktes ist nicht erkennbar (...).
Mit Änderung der Gaststättenverordnung am 10. November 2009 wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe von bisher zwei Uhr auf drei Uhr an Wochentagen und von drei Uhr auf fünf Uhr an Wochenenden verkürzt
Da in Straßburg die Sperrzeit für die meisten Gaststätten um ein Uhr beginnt und die Spielhallen in Kehl um 24 Uhr schließen müssen, führt dies dazu, dass ab Mitternacht ein starker Zulauf zu den Mini-Bistros in Kehl einsetzt (...).
Sehr restriktive Praxis
2. Die Maßnahmen: Die Stadt Kehl hat flächendeckend Bebauungspläne geändert, um
eine weitere Zunahme von Spielhallen zu verhindern und sie auf einen Teil eines Gewerbegebietes zu konzentrieren.
Dieses Mittel greift nicht bei Gaststätten. Da die Verdienstmöglichkeiten für Geräteaufsteller offensichtlich nach wie vor attraktiv sind, wurden und werden entweder leerstehende Ladenlokale im Bereich der Innenstadt zu Gaststätten umgenutzt oder bestehende Gaststätten in zwei oder drei eigenständige Bistros unterteilt, um so möglichst viele Spielgeräte aufstellen zu können. Da Gaststätten planungsrechtlich auch in allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, kann deren Verbreitung – und damit die Verbreitung von Spielgeräten – nicht über das kommunale Planungsrecht verhindert werden. Deshalb sind in Kehl (...) viele Mini-Bistros entstanden, die die Minimalanforderungen (...) erfüllen und deshalb genehmigt werden müssen.
Die sehr restriktive Praxis der Stadt bei der Erteilung von Bestätigungen zur Geeignetheit des Aufstellortes (...) hat zwar zu einer gewissen Verlangsamung des Wachstums geführt; die Nachfrage nach weiteren Mini-Bistros ist jedoch ungebrochen. Auch die mehrfache Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen führte nicht zu einer Verringerung der Zahl der Geldspielgeräte.
Kleine Spielhallen
3. Die Bewertung: Die sichtbare Veränderung des Stadtbildes (...) ist vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Die mit dem regen Publikumsverkehr verbundenen Ruhestörungen und Lärmbelästigungen führen verständlicherweise zu deutlichem Unmut in der Kehler Bevölkerung (...). Mittlerweile ist auch unumstritten, dass das Spielen an Geldspielgeräten zur Sucht führen kann. Die Suchtberatungsstellen im Ortenaukreis stellen derzeit eine drastische Zunahme der Fälle von Spielsucht fest (...).
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hält die Situation für nicht mehr akzeptabel, hat allerdings keine rechtlichen Möglichkeiten, dem Aufstellen von Geldspielautomaten wirksam entgegenzutreten, so wie das von Bürgerinnen und Bürgern und von der Stadt gewünscht und gefordert wird (...).
4. Forderungen an Bund und Land: a) Der Gemeinderat der Stadt Kehl fordert die Bundesregierung auf, die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte in Gaststätten so zu reduzieren, dass es keinen finanziellen Anreiz für Gaststättenbetreiber gibt, Bistros als »kleine Spielhallen« zu führen.
b) Der Gemeinderat der Stadt Kehl fordert das Land Baden-Württemberg auf, die Sperrzeiten für Gaststätten auf ein Uhr (von Sonntag bis Donnerstag) beziehungsweise drei Uhr (freitags und samstags) zu verlängern und damit zur alten Regelung zurückzukehren.
quelle
http://www.baden-online.de/news/artikel....el_kehl&id=7927
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19.12.2011 12:22 |
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Solon
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J. Simon
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.... der Hilfesschrei einer überforderten Kommune. Verständlich - oder?
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20.12.2011 08:06 |
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