Gewerbeuntersagung und jetzt Prokurist einer UG |
Petra Sauer

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Gewerbeuntersagung und jetzt Prokurist einer UG |
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Guten Morgen ins Forenland,
ich habe im Mai 2010 eine GU-Verfügung (erweiterte GU) gegen einen Einzelgewerbetreibenden erlassen, die im Juni 2011 bestandskräftig geworden ist.
Vor Erlass der Verfügung (das Verfahren war bereits seit 2008 anhängig) hat besagter Gewerbetreibende eine UG gegründet (alleiniger Gesellschafter) und war Geschäftsführer der GmbH.
Im November 2010 wurde er als Geschäftführer abberufen. Durch die neue Geschäftsführerin wurde ihm Einzelprokura erteilt.
Gegenüber der zuständigen Gewerbemeldestelle hat sich der Prokurist dahingehend eingelassen, dass es immer noch um seine Firma sei und die jetzige Geschäftsführerin "nur" Geschäftsführerin sei.
Gem. § 49,1 HGB ermächtigt ihn die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Nach meiner Auffassung läuft die derzeitige Tätigkeit des Untersagten als Prokurist einer UG der erweiterten Gewerbeuntersagung zuwider.
Ich beabsichtige daher, gegen die UG und deren Geschäftsführerin ein GU-Verfahren einzuleiten, da diese einen Unzuverlässigen mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragt haben.
Weiterhin beabsichtige ich, gegen den Prokuristen ein Owi-Verfahren einzuleiten, da er der GU-Verfügung zuwider handelt.
Hat sich schon einmal jemand mit einer solchen Sache befassen müssen? Ich würde mich über Anregungen und Meinungen zu diesem Thema freuen!!
Hat vielleicht jemand auch eine entsprechende Verfügung (Beschäftigung eines Unzuverlässigen) für mich parat und kann sie zur Verfügung stellen?
Vielen Dank im Voraus!
Allen eine schöne Adventszeit
Petra Sauer
Habe meinen Beitrag im falschen Board eingestellt. Beitrag wurden mochmals im Board "Gwerbeuntersagung eingestellt.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Petra Sauer: 02.12.2011 10:00.
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02.12.2011 09:49 |
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