Mich würde mal interessieren, ob es in den einzelnen Bundesländern eine Zuständigkeitsverordnung zum "neuen" Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (vom 01.08.2004) gibt. Brandenburg hat eine solche noch nicht erlassen.
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
in Schleswig-Holstein wurde die Zuständigkeit für das Schwarzarbeitsgesetz in der "Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten" (OwiZustVO) geregelt. Da dort alle Owis (und deren Zuständigkeiten) angegeben sind, wurde mit dem neuen Schwarzarbeitsgesetz die OwiZustVO lediglich angepasst.
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