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Zum Ende der Seite springen Konkurrenz von Veranstalter und Gewerbetreibendem
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Ordnungsmaus   Zeige Ordnungsmaus auf Karte Ordnungsmaus ist weiblich
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Konkurrenz von Veranstalter und Gewerbetreibendem

Guten morgen liebes Forum,

ich habe mal eine Frage, die mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet:

Hier bei uns soll noch diesen Sommer ein Stadtfest stattfinden. Laut Festsetzung wird auf diesem der Verkauf von Flaschen untersagt.

Soweit so gut...

Direkt an die festgelegte Begrenzung des Festes grenzt jedoch ein Supermarkt. Natürlich will sich dieser den zu erwartenden Gewinn nicht entgehen lassen und hat zur Zeit des Stadtfestes ausgedehnte Öffnungszeiten bis 24 Uhr.

So weit auch noch so gut, denn ist ja sein gutes Recht...grundsätzlich...

Nun aber das Problem:

Der Veranstalter des Stadtfestes sieht es nicht ein, dass er keine Flaschen verkaufen kann, direkt "nebenan" aber diese käuflich zu erwerben sind, die dann auf das Stadtfest gebracht werden und er die Verantwortung und Haftung übernimmt... nun will er, dass dieser Supermarkt während der Zeit des Stadtfestes seine Öffnungszeiten nich ausdeht und das wir als Ordnungsbehörde am Bestem dem das dann auch noch verbieten bzw. untersagen.

Inwiefern gibt es doch rechtliche Handlungsmöglichkeiten? Aus der Vergangenheit kam es da noch nie wirklich zu Problemen, doch da dies nun ein neuer Veranstalter ist meint er da Probleme zu machen. Auch meinte er, dass es über solche Fälle Gerichtsurteile gibt, die ihm Recht geben... ist da irgendwas bekannt?


Vielen lieben Dank schon mal jetzt für die Bemühungen der geistigen Gehirnwindungen für diesen Fall smile
1 08.07.2011 08:44 Ordnungsmaus ist offline Beiträge von Ordnungsmaus suchen
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RE: Konkurrenz von Veranstalter und Gewerbetreibendem

Na ja, grundsätzlich doch verständlich. Der neue Veranstalter hat Auflagen die er einhalten möchte (muß) und dabei wird ihm das von Nebenan unmöglich gemacht. Der Ärger ist doch vorprogrammiert.

Natürlich kann es sein, dass es in der Vergangenheit nie Probleme gegeben hat, aber irgendwann ist immer das erste mal.

Dem Supermarkt wird man das Verkaufsverbot nicht vorschreiben können (oder doch?).

Dazu ein Link auf das Hamburger Abendblatt und das Glasflaschenverbot auf dem Kiez:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article...f-dem-Kiez.html

Mit einer Untersagung auf einer bestimmten Fläche wäre sowohl dem Supermarkt als auch dem Veranstalter gedient. Allerdings müßte natürlich das Ordnungsamt das entsprechend durchsetzen. Außerdem wäre damit auch die Situation für die Folgejahre einwandfrei geklärt. Sorry, werden m.E. wohl ein paar Überstunden werden...
2 10.02.2012 14:03 Frostkater ist offline E-Mail an Frostkater senden Beiträge von Frostkater suchen
Solon
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MaKöDo   Zeige MaKöDo auf Karte MaKöDo ist männlich
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Moin

Wir haben hier auch mal ein Glasflaschenverbot zum Fussball-Derby gehabt. Und in Gladbach gabs glaub ich auch mal eins....
Ist möglich, aber ziemlich aufwändig.

Schönen Gruß!

__________________

3 13.02.2012 11:33 MaKöDo ist offline E-Mail an MaKöDo senden Homepage von MaKöDo Beiträge von MaKöDo suchen
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