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Guten morgen liebes Forum,
ich habe mal eine Frage, die mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet:
Hier bei uns soll noch diesen Sommer ein Stadtfest stattfinden. Laut Festsetzung wird auf diesem der Verkauf von Flaschen untersagt.
Soweit so gut...
Direkt an die festgelegte Begrenzung des Festes grenzt jedoch ein Supermarkt. Natürlich will sich dieser den zu erwartenden Gewinn nicht entgehen lassen und hat zur Zeit des Stadtfestes ausgedehnte Öffnungszeiten bis 24 Uhr.
So weit auch noch so gut, denn ist ja sein gutes Recht...grundsätzlich...
Nun aber das Problem:
Der Veranstalter des Stadtfestes sieht es nicht ein, dass er keine Flaschen verkaufen kann, direkt "nebenan" aber diese käuflich zu erwerben sind, die dann auf das Stadtfest gebracht werden und er die Verantwortung und Haftung übernimmt... nun will er, dass dieser Supermarkt während der Zeit des Stadtfestes seine Öffnungszeiten nich ausdeht und das wir als Ordnungsbehörde am Bestem dem das dann auch noch verbieten bzw. untersagen.
Inwiefern gibt es doch rechtliche Handlungsmöglichkeiten? Aus der Vergangenheit kam es da noch nie wirklich zu Problemen, doch da dies nun ein neuer Veranstalter ist meint er da Probleme zu machen. Auch meinte er, dass es über solche Fälle Gerichtsurteile gibt, die ihm Recht geben... ist da irgendwas bekannt?
Vielen lieben Dank schon mal jetzt für die Bemühungen der geistigen Gehirnwindungen für diesen Fall
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