Gäste-Pool im Sommer |
Corleis
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Liebe Fachleute aus dem Gewerberecht.
Ich betreibe einigen Gaststätten und habe folgende Frage:
In Hamburg beobachte ich diverse "Beach Clubs", die neben Gaststättenbetrieb auch einen einfachen, billigen Baumarktpool auf ihrem Gelände aufgestellt haben und in dem die Gäste des Beach Clubs munter baden. (z.B. 2 Stück an der Elbe)
Wie ist das Hygienetechnisch geregelt.
Bekommen die Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung und prüfen die Wasserqualität z.B. 1x am Tag, oder wird dort "weggeschaut"?
Ich selber habe privat einen Pool und wollte für ein Wochenende anlässlich eines Kinderfestes einen öffentlichen Pool aufstellen.
Also meinen "Poolfritzen" angerufen, hallo, du musst jetzt am WE jeden Tag einmal kommen und den Pool prüfen, chloren etc .
Er: "Ist alles unzulässig"
Ich bitte um Hilfe, wie ich mein Vorhaben legal realisieren kann.
Falls für eine solche Wochenendveranstaltung Auflagen gelten, würde ich darum bitten die hier aufzulisten, damit ich feststellen kann, ob das finanziell zu meistern ist.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 28.06.2006 00:08.
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28.06.2006 00:06 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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nach Hamburg,
Ihre Anfrage betrifft m. E. weniger ein gewerberechtliches, sondern eher ein "hygienisches" Problem. Ihren zuständigen Ansprechpartner dürften Sie beim Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt
finden.
Meines Wissens regelt jeweils eine landesrechtliche Verordnung, wann bzw. wie oft und von wem Wasserproben in gewerblich genutzten Schwimmbecken/Badeanstalten
zu entnehmen sind.
Jedenfalls mein
, dass Sie sich schon im Vorfeld über die rechtlichen Voraussetzungen kundig machen; dies ist leider in unserer Verwaltungspraxis nicht immer der Fall.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
28.06.2006 10:18 |
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