unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » awi: verantwortungsvolles glücksspiel statt unverantwortliche doppelmoral » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen awi: verantwortungsvolles glücksspiel statt unverantwortliche doppelmoral
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.381.763
Nächster Level: 7.172.237

790.474 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






awi: verantwortungsvolles glücksspiel statt unverantwortliche doppelmoral

von der homepage der awi:

Politiker a.D., wie die Ex-Bundesminister Renate Schmidt und Rudolf Seiters, fühlen sich aufgerufen, mit Plakaten „geeignete restriktive Regelungen" für die „ausufernden Spielhallen“ einzufordern. Dabei werden klar widerlegbare Behauptungen aufgestellt:

„Zunehmende Expansion des gewerblichen Glücksspiels"
Wildwuchs bei Spielhallen und ausufernde Zunahme gewerblicher Geldgewinn-Spielgeräte? Nichts als eine Falschaussage! Die prozentuale Steigerung der Geldgewinn-Spielgeräte in bayerischen Spielhallen und Gaststätten beträgt weniger als diejenige in staatlichen Spielbanken Bayerns. Und: Aktuell sind im Unterhaltungsautomatengewerbe, in Gaststätten und Spielstätten, bundesweit insgesamt 225.000 Geldgewinn-Spielgeräte aufgestellt, etwa gleich viele wie 1998.

„Europäischer Gerichtshof fordert Anpassung gesetzlicher Regelungen"
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann zulässig ist, wenn es vor allem die Spielsucht bekämpft. Das heißt im Klartext: Wer Menschen vor Suchtgefahren schützen will, darf nicht gleichzeitig durch Werbung aktiv zum Lottospiel auffordern. Der Staat will dagegen im Änderungsstaatsvertrag zum Glückspielstaatsvertrag seine Werbemöglichkeiten noch erweitern und das Online-Spiel für die staatlichen Spielbanken freischalten.

„Kommerzialisierung führt zu noch mehr Spielsucht"
Wer die Fürsorge zur Suchtprävention ins Feld führt, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Der Änderungsstaatsvertrag zur Förderung des staatlichen Glücksspiels - objektiv ist es nichts anderes - sieht weitere Einschränkungen für das ohnehin stark reglementierte gewerbliche Geld-Gewinnspiel vor. Die Automatensäle staatlicher Spielbanken sind davon nicht betroffen, ihre Privilegien werden im Gegenteil großzügig erweitert!
Während in gewerblichen Räumen nur 12 Geräte (in 2-er-Gruppen mit Sichtschutz) stehen dürfen, können in einem einzigen staatlich betriebenen Automatensaal unbegrenzt viele Glücks¬spielautomaten dicht an dicht aufgestellt werden - in der Praxis 300 und mehr. Besucher können dort im Gegensatz zu gewerblichen Angeboten ohne Alkoholverbot und in viel kürzerer Zeit pro Automat unbegrenzt Geld verspielen. Wo bleibt hier der Spielerschutz? Der Staat spricht mit der gespaltenen Zunge der Doppelmoral.

„Spielhallen sind Hauptverursacher der Spielsucht"
Deutschland bildet nach wissenschaftlichen Studien bei der Zahl krankhaft süchtiger (pathologischer) Spieler an allen Glücks- und Gewinnspielen mit zirka 0,19 Prozent der erwachsenen Bevölkerung das Schlusslicht der Skala in Europa, die bis über
2 Prozent aller Spieler reicht. Ein eindeutiges Indiz, dass „der Spielerschutz in Deutschland im Gesamtsaldo Wirkung zeigt" (Prof. Dr. Joachim H. Knoll, Ruhr-Universität Bochum).
„Und nun sollen ausgerechnet die Anbieter gewerblicher Geld-Gewinnspiele ausgemerzt und die legalen Spieler wieder in die Illegalität des Internets gedrängt werden, wo das Spiel vollkommen unkontrolliert und ohne Einsatz- und Gewinngrenzen stattfindet. Darf das wahr sein?“ fragt sich auch der 1. Vorsitzende des Bayerischen Automaten Verbandes und Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer, Andy Meindl.

Wir protestieren energisch gegen die einseitige Benachteiligung der mittelständischen gewerblichen Unterhaltungsautomatenbranche in Deutschland, gegen die Bevorzugung staatlicher Spielbanken und gegen die Verschwendung deutscher Steuergelder an illegale Internet-Casinos in Übersee.
1 30.05.2011 15:22 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

k.osdorf k.osdorf ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 160
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 777.108
Nächster Level: 824.290

47.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: awi: verantwortungsvolles glücksspiel statt unverantwortliche doppelmoral

Zitat:
Original von bandick
von der homepage der awi:

Politiker a.D., wie die Ex-Bundesminister Renate Schmidt und Rudolf Seiters, fühlen sich aufgerufen, mit Plakaten „geeignete restriktive Regelungen" für die „ausufernden Spielhallen“ einzufordern. Dabei werden klar widerlegbare Behauptungen aufgestellt:

„Zunehmende Expansion des gewerblichen Glücksspiels"
Wildwuchs bei Spielhallen und ausufernde Zunahme gewerblicher Geldgewinn-Spielgeräte? Nichts als eine Falschaussage! Die prozentuale Steigerung der Geldgewinn-Spielgeräte in bayerischen Spielhallen und Gaststätten beträgt weniger als diejenige in staatlichen Spielbanken Bayerns. Und: Aktuell sind im Unterhaltungsautomatengewerbe, in Gaststätten und Spielstätten, bundesweit insgesamt 225.000 Geldgewinn-Spielgeräte aufgestellt, etwa gleich viele wie 1998.


Das muss sich doch tatsächlich überprüfen lassen. Haben sich die Politiker da wieder mal falsche Zahlen besorgt? Oder werden die von anderer Seite aus nach unten korrigiert? Und davon mal abgesehen, ist Wildwuchs wohl auch das falsche Wort. Immerhin ermöglicht die Politik ja erst das Aufstellen von Automaten. Oder eben deren Verbot.

Zitat:

„Europäischer Gerichtshof fordert Anpassung gesetzlicher Regelungen"
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann zulässig ist, wenn es vor allem die Spielsucht bekämpft. Das heißt im Klartext: Wer Menschen vor Suchtgefahren schützen will, darf nicht gleichzeitig durch Werbung aktiv zum Lottospiel auffordern. Der Staat will dagegen im Änderungsstaatsvertrag zum Glückspielstaatsvertrag seine Werbemöglichkeiten noch erweitern und das Online-Spiel für die staatlichen Spielbanken freischalten.


Das muss doch wohl jeder zugeben: Das ist eine Doppelmoral, die niemand für richtig halten kann. Entweder oder. Aber nicht beides gleichzeitig.

Zitat:

„Kommerzialisierung führt zu noch mehr Spielsucht"
Wer die Fürsorge zur Suchtprävention ins Feld führt, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Der Änderungsstaatsvertrag zur Förderung des staatlichen Glücksspiels - objektiv ist es nichts anderes - sieht weitere Einschränkungen für das ohnehin stark reglementierte gewerbliche Geld-Gewinnspiel vor. Die Automatensäle staatlicher Spielbanken sind davon nicht betroffen, ihre Privilegien werden im Gegenteil großzügig erweitert!
Während in gewerblichen Räumen nur 12 Geräte (in 2-er-Gruppen mit Sichtschutz) stehen dürfen, können in einem einzigen staatlich betriebenen Automatensaal unbegrenzt viele Glücks¬spielautomaten dicht an dicht aufgestellt werden - in der Praxis 300 und mehr. Besucher können dort im Gegensatz zu gewerblichen Angeboten ohne Alkoholverbot und in viel kürzerer Zeit pro Automat unbegrenzt Geld verspielen. Wo bleibt hier der Spielerschutz? Der Staat spricht mit der gespaltenen Zunge der Doppelmoral.


Siehe oben.

Zitat:

„Spielhallen sind Hauptverursacher der Spielsucht"
Deutschland bildet nach wissenschaftlichen Studien bei der Zahl krankhaft süchtiger (pathologischer) Spieler an allen Glücks- und Gewinnspielen mit zirka 0,19 Prozent der erwachsenen Bevölkerung das Schlusslicht der Skala in Europa, die bis über 2 Prozent aller Spieler reicht. Ein eindeutiges Indiz, dass „der Spielerschutz in Deutschland im Gesamtsaldo Wirkung zeigt" (Prof. Dr. Joachim H. Knoll, Ruhr-Universität Bochum).
„Und nun sollen ausgerechnet die Anbieter gewerblicher Geld-Gewinnspiele ausgemerzt und die legalen Spieler wieder in die Illegalität des Internets gedrängt werden, wo das Spiel vollkommen unkontrolliert und ohne Einsatz- und Gewinngrenzen stattfindet. Darf das wahr sein?“ fragt sich auch der 1. Vorsitzende des Bayerischen Automaten Verbandes und Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer, Andy Meindl.


Hier lässt sich natürlich darüber streiten, ob selbst 0,19% der erwachsenen Bevölkerung nicht bereits 0,19% zu viel sind. Aber generell bin ich immer wieder begeistert davon, dass es doch tatsächlich zu jedem Punkt wunderschöne Für- und Gegen-Thesen bzw. -Beweise gibt. Ein Hoch auf die Rhetorik.
2 08.06.2011 13:54 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

lodermulch lodermulch ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.755.563
Nächster Level: 3.025.107

269.544 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







das "es sind nicht mehr geräte geworden" argument läßt sich in ein paar sätzen entkräften:

es gab 1998 insgesamt ca. 220.000 geldspielgeräte,
2003 waren es noch ca. 195.000.

alleine die verwendung dieser (wohlweislich verschwiegenen) zahl als basis führt zu einer steigerung im zeitraum 2003 - 20011 um 15%.

den ganzen rest der argumentation schenken wir uns an dieser stelle besser vorerst - bei bedarf und weiterem klappe-mit-falschen-zahlen-aufreissen seitens des awi kann gerne nachgeliefert werden.

(beispiel: es gab zwischenzeitlich mehr als 80.000 illegale fungames, die erst nach und nach stillgelegt worden sind - die "offiziellen" geldspielgeräte hingen in den "krisen"jahren um die jahrtausendwende mehr oder weniger unbespielt an den wänden, so dass die EFFEKTIVE zahl an legalen spielgeräten noch deutlich niedriger anzusetzen wäre) z.b. könnte man auch auf die idee kommen, den rückgang der kneipen-geräte um ca. 40% von 2000 bis 2008 herauszurechnen, um zu einer DEUTLICH beindruckenderen zahl bzgl. des zupflasterns der städte mit spielhallen zu kommen smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von lodermulch: 08.06.2011 18:25.

3 08.06.2011 18:23 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.381.763
Nächster Level: 7.172.237

790.474 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von bandick


www.Fiat-126-Forum.de







ja ja - wohl dem, der in der lage ist, mit zahlen so jonglieren zu können, dass der betrachter nicht mehr weiß, welche farbe die bälle haben.
4 09.06.2011 12:23 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
k.osdorf k.osdorf ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 160
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 777.108
Nächster Level: 824.290

47.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von lodermulch
das "es sind nicht mehr geräte geworden" argument läßt sich in ein paar sätzen entkräften:

es gab 1998 insgesamt ca. 220.000 geldspielgeräte,
2003 waren es noch ca. 195.000.

alleine die verwendung dieser (wohlweislich verschwiegenen) zahl als basis führt zu einer steigerung im zeitraum 2003 - 20011 um 15%.


Hallo Lodermulch,

aber woher hast DU denn nun genau diese Zahlen? Jeder kann natürlich stets mit Zahlen hantieren und versuchen, dadurch Argumente für seinen Standpunkt zu bringen und zu untermauern. Wichtig ist jedoch, woher diese stammen. Wer hat da gezählt? Und was genau wurde gezählt?
5 14.06.2011 10:32 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.755.563
Nächster Level: 3.025.107

269.544 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







hallo -

quellen für "meine" zahlen sind erfreulicherweise direkt beim AWI zu finden - ob das daran liegt, dass das dort angestellte personal wirklich so unfähig ist, wie es der anschein vermuten läßt, oder ob der zermürbende mehrfronten-krieg gegen den gesunden menschenverstand, die öffentliche meinung und die eigenen mitglieder zu solch krassen fauxpas führt, sei dahingestellt. auf jeden fall schiessen sich genosse lamprecht (haha, karo! er hat "genosse" gesagt! lol on...) und seine mannen regelmäßig selbst in den fuß.

HIER wird - Verantwortlich im Sinne des Presserechts: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH Dipl.-Pol. Dirk Lamprecht -
behauptet, dass die zahl der kneipengeräte von 2000 bis 2008 um 40%, also von ca. 115T auf ca. 70T, zurückgegangen sei.

der absolute rückgang beträgt somit ca. 45T geräte -
wenn es also, wie der AWI im originalbeitrag behauptet, sowohl 1998 als auch 2010 jeweils 225T geräte in deutschland gegeben hat, muss ja zwangsläufig die zahl der geräte in spielhallenaufstellung um mindestens diese 45T geräte gestiegen sein...

nehmen wir einen linearen rückgang an (weil ich zu faul bin, weiter in den awi- klolumnen zu wühlen) , ergibt die "bereinigte" zahl von geräten in spielhallen somit ca. 170.000 (stand 2003, 195.000 gesamte minus ca. 25.000 kneipengeräte)
... und damit einen zuwachs von über 30% , genug, um von einem "zupflastern" der innenstädte zu sprechen - q.e.d.



(ach ja: die zahl 195.000 habe ich auch "vom feind" - nämlich vom VDAI (seite 9) - die hatten, soweit ich weiss, auch irgendwas mit der branche zu tun, nicht wahr ? sorry, aber bei den ganzen lobby-gmbh-mäntelchen der "szene" ist es schwer, den überblick zu behalten, wer was tun soll.)
6 14.06.2011 14:16 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » awi: verantwortungsvolles glücksspiel statt unverantwortliche doppelmoral


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Spielgeräten in Gaststätten Spielrecht   30.04.2024 10:29 von Jonas Behling     01.05.2024 17:32 von NUK-Harburg   Views: 65
Antworten: 1
Anzahl der Spielgeräte in Gaststätten Spielrecht   30.04.2024 10:28 von Jonas Behling     30.04.2024 10:28 von Jonas Behling   Views: 34
Antworten: 0
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 33.082
Antworten: 15
Gaststättenerlaubnis Catering-Firma Gaststättenrecht   14.12.2023 06:45 von doni-tom     14.12.2023 13:14 von Civil Servant   Views: 52.592
Antworten: 2
Strafrechtsänderung, u. a. im Bereich Prostitution und [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.11.2023 10:23 von Puz_zle     24.11.2023 10:23 von Puz_zle   Views: 32.147
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 335.923 | Views gestern: 400.767 | Views gesamt: 895.145.727


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 111 | Gesamt: 0.218s | PHP: 99.54% | SQL: 0.46%