Chancengleichheit im Glücksspielwesen |
Schadulke
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Chancengleichheit im Glücksspielwesen |
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Hallo,
die Spielbank Wiesbaden mahnt nach der EuGH-Entscheidung vom September die Chancengleichheit mit Mit-Wettbewerbern an, die vom Glücksspielstaatsvertrag nicht erfasst werden wie ausländische Online-Portale, Spielhallen und Kneipen mit Automaten. Staatlich konzessionierte Spielbanken bräuchten eine rechtliche und ökonomische Sicherheit, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können - dazu gehöre auch das vom Glücksspielstaatsvertrag 2008 bestimmte Verbot von Online-Glücksspielen umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Geschäftsführer der Spielbank Wiesbaden, dass der Gesetzgeber das veränderte Kommunikationsverhalten registriert. Es gelte, den Nutzern der über 2.000 illegalen Online-Glücksspielportale eine legale Alternative zu bieten. Nur so schaffe es der öffentliche Auftrag auch ins World Wide Web; anders lasse sich der Kanalisierungsauftrag nicht umsetzen. Die Augen vor der Realität des Internetspiels zu schließen, sei fahrlässig. Vorschläge, Nutzer bzw. Anbieter zu blockieren oder Zahlungsströme durch Selbstverpflichtung der Provider zu unterbinden, seien praxisfern.
Quelle: Spielbank Wiesbaden
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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20.11.2010 07:29 |
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