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Zum Ende der Seite springen Gaststättenlizenz auvh
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jastannist jastannist ist weiblich
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Gaststättenlizenz auvh

Bei uns hier im Dorf gibt es eine wunderschöne Badestelle mit einem neu verpachtetem Imbiss. Bis letztes Jahr wurde dort noch Bier verkauft. Die neuen Pächter jedoch sagen, das sie das nicht dürften. Das ist sehr schade, denn so ein Feierabendbier, direkt am See mit netten Leuten, war immer ein schöner Tagesabschluss. Der Imbiss hat selbst keine Sitzgelegenheiten (nur Ausser-Haus-Verkauf), die werden aber von dem Verpächter hingestellt, damit Wanderer und Fahrradfahrer eine Pause machen können, bzw. für die Badegäste auf dem Gelände.
Würden die neuen Pächter Schwierigkeiten bekommen, wenn sie nun doch Bier verkaufen würden? Muss dafür tatsächlich eine Lizenz beantragt werden?
1 25.05.2010 12:33 jastannist ist offline E-Mail an jastannist senden Beiträge von jastannist suchen
Solon
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Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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Der Ausschank von alkoholischen Getränken bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Vorschriften richten sich nach dem Gaststättengesetz (bzw. den entsprechenenden Gaststättengesetzen der Länder).
Somit wäre hier eine Gaststättenerlaubnis notwendig (nachzulesen im GastG)
2 25.05.2010 13:20 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
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