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Kleine Anfrage zur Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen vom 20. 11. 2009 |
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Unter dem 27. 01. 2010 wurde die kleinen Anfrage zur Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen der Abgeordneten Karin Seidel-Kalmutzki (Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses) vom 20. 11. 2009 sowie die Beantwortung der Fragen durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Berlin vom 13. 01. 2010, veröffentlicht.
Kleine Anfrage Berlin vom 20. 11. 2009
Interessant fand ich die folgenden Passagen:
Die Vorschriften über die Zulassung von Geldgewinnspielgeräten sowie die Regularien für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die PTB liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWT). Aus dem Erfahrungsaustausch des BMWT mit den Ländern und der PTB ist ersichtlich, dass die gesetzlichen Prüfkriterien durch die nahezu uneingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entwicklung elektronischer Spielabläufe einem erheblichen Anpassungsdruck unterliegen, um nach wie vor eine auch von Vollzugsbeamten und Vollzugsbeamtinnen im Rahmen der Gewerbeüberwachung effektive Kontrolle vor Ort sicherzustellen. Insofern ist es auch aus Sicht des Senats zu begrüßen, dass das BMWT die Erfahrungen der PTB und der Gewerbebehörden der Länder bei der Evaluation der Spielverordnung berücksichtigen wird.
und weiter....
Die Evaluierung der Spielverordnung wird durch das BMWT voraussichtlich Ende März 2010 abgeschlossen sein. Eine erste Auswertung der Ergebnisse wird auf Fachebene im April 2010 im Bund-LänderAusschuss „Gewerberecht“ stattfinden. Danach kann entschieden werden, ob es gesonderter Initiativen eines oder mehrerer Länder bedarf, um sicherzustellen, dass die dem Spieler- und Spielerinnenschutz und hier insbesondere der Suchtprävention dienende Maßnahmen verstärkt Eingang in das gewerbliche Spielrecht finden. Derzeit ist erkennbar, dass dem Bund das dem gewerblichen Spiel innewohnende Suchtpotenzial durchaus bewusst ist; nicht erkennbar ist, ob und in welchem Maße dies in Novellierungsvorschläge für die Spielverordnung einfließen wird. Der Senat geht jedoch davon aus, dass hier seitens der Länder konkrete Vorschläge unterbreitet werden und wird diese, sofern sie den Spieler- und Spielerinnenschutz noch stärker in das Zentrum des gewerblichen Spielrechts rücken, unterstützen und ggf. auch anstoßen.
Grüße
__________________ gmg
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01.03.2010 12:49 |
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Solon
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gmg
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Reguluierung des gerwerblichen Automatenspiels in Spielhallen DRS 16/13882 |
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Und diesen Beitrag zur Vervollständigung noch einmal nach vorne geholt.
Grüße
__________________ gmg
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16
26.04.2010 13:06 |
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Solon
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gmg
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RE: Kleine Anfrage zur Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen vom 20. 11. 2009 |
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Berlin ist ja auch "am Ball".
Grüße
__________________ gmg
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16
18.06.2010 17:23 |
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