Gewerbeanmeldung? Auszahlungsstelle für Kreditkarten |
Frischling
Grünschnabel
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Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Kommune
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Gewerbeanmeldung? Auszahlungsstelle für Kreditkarten |
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Hallo liebe Kollegen,
ich hätte da eine Gewerbanzeige, für die ich Euere Hilfe brauche.
Ein Kunde möchte seine beiden Gewerbebetribe trennen (Gaststätte/gewerbliche Zimmervermietung).
Um seine Kunden zu schützen (Unterstellung meinerseits) möchte er eine Art Wechselstube einrichten. Dies soll bedeuten, dass seine Kunden bei ihm, über ihre Kreditkarte, Geld bar ausgezahlt bekommen und dieses Geld für die Dienste der Mädchen oder Getränke usw. benutzen können, ohne dass die Kreditkartenabrechung einzelene "Dienstleistungen" aufzeigt.
Diese Auszahlung des Bargeldes möchte der Gewerbetreibende mit einer Wechselgebühr versehen, was eine Gewinnerzielungsabsicht darstellen würde.
Meine Frage wäre, ob dies so einfach möglich ist. Gibt es so etwas wie ein "Bankenmonopol", was einer Auszahlung im Wege steht??
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
für die Mithilfe.
Liebe Grüße
aus der schönen Pfalz
euer Frischling
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19.01.2010 08:20 |
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