§ 30 Privatkrankenanstalten vs. § 14 |
Roesje
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.600
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.632.530
Nächster Level: 10.000.000
|
|
§ 30 Privatkrankenanstalten vs. § 14 |
|
Habe mal eine grundsätzliche Frage wie das mit den Privatkrankenanstalten zu verstehen ist.
Wir haben mehrere Einrichtungen, die nicht im Gewerberegister drin sind... da wären dabei ein Seniorenheim, ein Berufsförderungswerk und mehrere gGmbH die alle gemeinnützig sind und von kirchlichen Organisationen betrieben werden.
Gemäß § 30 Kommentierung werden insb. Krankenanstalten von kirchl. Orden, Kongregationen, Stiftungen usw. regelmäßig nicht gewerbsmäßig betrieben.
Wenn ich das richtig verstehe, dann unterliegen diese Einrichtungen dann auch nicht der Anzeigepflicht nach § 14, da sie nicht gewerbsmäßig sind?
Nun habe ich eine Anfrage für eine neurologische Klinik, die auch kein Gewerbe angemeldet hat. Diese ist eine normale GmbH (also keine gGmbH), Gesellschaft ist jedoch ein Verein für Rehabilitation. Kann ich hieraus die Gemeinnützigkeit ableiten?
Danke für Antworten.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
|
|
1
11.01.2010 10:39 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 337.728 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.116.392
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|