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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » §34b Versteigerergewerbe - Anzeige nach § 3 VersteigerungsVO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen §34b Versteigerergewerbe - Anzeige nach § 3 VersteigerungsVO
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Müan Müan ist weiblich
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§34b Versteigerergewerbe - Anzeige nach § 3 VersteigerungsVO

Hallo Zusammen,

bei uns liegt eine Anzeige gem. § 3 VersteigererVO einer GmbH von "Außerhalb" vor, welche eine Versteigerung bei uns durchführen möchte...beigefügt waren jedoch die Erlaubnis gem. 34b und die Bescheinigung der öffentlichen Bestellung der natürlichen Person xy....diese ist Geschäftsführer der anzeigenden GmbH.

Meiner Meinung nach muss die GmbH im Besitz der Erlaubnis nach 34b sein und nicht der Geschäftsführer als natürliche Person, da auch juristischen Personen die Erlaubnisfähigkeit besitzen....leider sieht das der Gewerbetreibende etwas anders....er gibt an....da er ja öffentlich bestellter Versteigerer wäre und dies nur natürlichen Personen zuteilwerden kann (was wiederum stimmt...aber meiner Meinung nach nix mit der Sache zu tun hat!?!?!?) und er Insolvenzmasse versteigern möchte..und er das wiederum nur als öffentlich bestellter Verst. durchführen könnte....(was meiner Meinung nach ebenfalls nicht korrekt ist ...da die öffentliche Bestellung lediglich eine Qualifikation des Verst. darstellt...und sonst nix)...benötige die GmbH seiner Meinung nach keine Erlaubnis....

kurz um.....

muss ich die Durchführung der Versteigerung untersagen, wenn keine Erlaubnis der GmbH vorliegt?

Kann der Gewerbetreibende die Anzeige "einfach" als natürliche Person erstatten und gut is??

Bin ich vllt. etwas zu genau mit der Auslegung?

Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
1 15.12.2009 15:24 Müan ist offline E-Mail an Müan senden Beiträge von Müan suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo und guten Abend,

wer versteigern will, braucht auch die Erlaubnis, da gibt es keinen Zweifel.
Und wenn nicht die GmbH, sondern ihr Geschäftsführer die Erlaubnis besitzt, kann nur dieser - als natürliche Person – auch die Versteigerung durchführen. Dafür reicht es natürlich nicht aus, dass mal eben die Anzeige „geändert“ wird; er muss auch tatsächlich (anstelle der GmbH) mit der Versteigerung beauftragt werden und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (und nicht für die GmbH) durchführen.
2 15.12.2009 17:43 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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Müan Müan ist weiblich
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Vielen Dank! Das wollte ich hören.....
3 16.12.2009 08:17 Müan ist offline E-Mail an Müan senden Beiträge von Müan suchen
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